Mitterlehner: Wirtschaft für Gleichstellung von behinderten Menschen

WKÖ-General: Übergangsfristen sollen praxisgerechte Umsetzung

Reinhold Mitterlehner
BMWFW/Hans Ringhofer

Der Ministerrat hat heute, Dienstag, den Entwurf für ein Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen bestehende Barrieren oder Diskriminierungen für Menschen mit Behinderung abgebaut werden. Reinhold Mitterlehner, stellvertretender Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich: „Die Wirtschaftskammer bemüht sich intensiv um Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Daher begrüßen wir auch grundsätzlich den Abbau an Diskriminierungen.“

Aus Sicht der Wirtschaft ist dieses Gesetz ein „gerade noch akzeptabler Kompromiss“. Um eine Barrierefreiheit zu erreichen, erhalten sowohl die öffentliche Hand als auch die Unternehmen mehrjährige Übergangsfristen, um notwendige bauliche Adaptierungen vornehmen zu können.

Mitterlehner: „Die Wirtschaft ist hier im Interesse der Menschen mit Behinderung bis an die Grenzen des Machbaren gegangen. Wir haben in den Verhandlungen aber auch sehr deutlich klar gemacht, dass es kontraproduktiv ist, überzogene, aus Sicht der Betriebe durchaus gravierende Belastungen zu verlangen, wenn gleichzeitig die Unternehmen noch stärker für eine Einstellung von behinderten Menschen gewonnen werden sollen.“ Wer jetzt noch mehr fordere, tue einem praxisgerechten Miteinander von Behinderten und Betrieben nichts Gutes.

Grundsätzlich begrüßt Mitterlehner, dass eine Förderung der öffentlichen Hand für spezielle bauliche Maßnahmen vorgesehen ist: „Wenn in den Betrieben bauliche Barrieren rasch beseitigt werden sollen, muss es entsprechende Förderungen etwa aus dem gut dotierten Ausgleichstaxfonds geben.“

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