Mittwoch Lostag für den Wiener Kassenvertrag

Fällt Entscheidung für vertragslosen Zustand bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK)?

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WGKK

Am Mittwoch den 14. April 2004 stimmt der Verwaltungsrat im Hauptverband der Sozialversicherungsträger neuerlich über den Wiener Kassenvertrag ab.

Bei der letzten Sitzung des Verwaltungsrates konnte weder die notwendige Zustimmung noch eine Ablehnung erwirkt werden. Die Abstimmung endete fünf zu fünf, wodurch kein Beschluss zustande kam. Die ÖVP-Wirtschaftsvertreter hatten gegen den von WGKK, Ärztekammer und Geschäftsführung des Hauptverbandes genehmigten Vertrag gestimmt.

Wenn am Mittwoch, den 14. April 2004, keine Zustimmung zum Vertrag erfolgt, droht in Wien ein vertragsloser Zustand. Patientinnen und Patienten müssten dann die ärztliche Behandlung direkt beim Arzt bezahlen und sich auf Wartezeiten bis zur Rückerstattung einstellen und sie würden bestenfalls 80 Prozent rückerstattet bekommen.

Weiters würden die im neuen Kassenvertrag vereinbarten strukturellen Verbesserungen wie beispielsweise die Generikainitiative, die Reform des Stellenplanes, die Ausweitung der Öffnungszeiten, der Gruppenpraxenvertrag oder die Verbesserung der Zugänglichkeit für behinderte Menschen der Ordinationen nicht in Kraft treten.

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