Mobilität – auch für Behinderte

Die MA 46 setzt Zeichen

Verkehrszeichen als Falle
Kremser, Wolfgang

Das Thema Behinderte im Straßenverkehr geht uns alle an. Denn es gibt keine Einteilung in behindert und nicht behindert. So sind Personen mit Behinderung sowie Kinder, Eltern mit Kinderwägen und ältere Menschen ebenfalls den Hürden und Schwierigkeiten im Straßenverkehr ausgesetzt.

Broschüre „Sicherheit auf Wiens Baustellen“
Die Magistratsabteilung 46 hat erst kürzlich eine Broschüre zum Thema „Sicherheit auf Wiens Baustellen“ veröffentlicht. Bei sämtlichen Bescheiden der Abteilung aber auch bei den täglichen Kontrollfahrten werden diese – schon als Vorabinformation -mitgegeben. So setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung Sicherheit, vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen.

Mindesthöhe für Verkehrszeichen
Gerade im Straßenraum nimmt die Möblierung zu. Aber nicht nur Parkbänke, Blumentröge, Litfasssäulen und Briefkästen sind Hindernisse, sondern leider manchmal auch „niedrig“ montierte Verkehrszeichen. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Unterkante von Verkehrszeichen eine Höhe von 2,20 m über dem Fahrbahnniveau vorzuweisen hat. Hierbei wird die Höhe eines Gehsteiges völlig außer Acht gelassen und so kann es vorkommen, dass solch ein Verkehrszeichen lediglich 2,00 m über dem Gehsteigniveau montiert ist.

Für größere Personen aber auch für blinde und sehbehinderte Menschen sind diese Hindernisse oft ein Ärgernis. Schmerzhafte Verletzungen sind manchmal die Folge. Die Magistratsabteilung 46 unterstützt daher die Forderung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit nach einer Änderung dieser Definition in der StVO.

Die Anforderungen der verschiedensten Straßenverkehrsteilnehmer werden immer differenzierter. Die Magistratsabteilung 46 stellt sich auf diesen Umstand ein und ist bestrebt, auch für „den kleinen Mann auf der Straße“ die besten Bedingungen zu schaffen. Blinde und sehbehinderte Menschen gehören ebenso dazu wie die jungen und älteren Generationen.

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