Mobilität: Was ist neu seit 1. Jänner 2014?

Mit Jahresanfang sind einige Änderungen für behinderte Menschen im Bereich Mobilität gültig. Dies betrifft Parkausweise, ÖBB-Tickets und die Regelung der Wiener Linien bezüglich Begleitpersonen.

Kalenderblatt 1. Jänner
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Welche Neuerungen gibt es für behinderte Menschen im Bereich Mobilität mit Jahresanfang 2014?

Wir haben hier einen kleinen Überblick erstellt.

Für Parkausweise ist nun das Bundessozialamt zuständig

Seit 1. Jänner 2014 ist für die Ausstellung des Ausweises nach § 29b Abs. 1 StVO das Bundessozialamt zuständig.

Voraussetzung für die Ausstellung des Parkausweises ist der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“, informiert das Bundessozialamt über die gesetzlichen Regelungen.

Müssen alte Ausweise sofort ausgetauscht werden? Nein, weil Parkausweise, die seit dem Jahr 2001 ausgestellt wurden, weiterhin unbeschränkt gültig sind.

Alte Ausweise, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt wurden, müssen allerdings neu beantragt werden. Für den Austausch kann man sich noch ein wenig Zeit lassen. Die alten Parkausweise sind noch bis 31. Dezember 2015 gültig.

Der Kreis der antragsberechtigten Personen wurde deutlich erweitert, was nicht unumstritten war. Positiv: Nun kostet die Ausstellung des Parkausweises – im Gegensatz zur Vergangenheit bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten – nichts mehr. Der Parkausweis wird vom Bundessozialamt gebührenfrei ausgestellt.

ÖBB: Vorteilscard nicht mehr notwendig

„Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. Jänner 2014 auch ohne VORTEILSCARD 50 Prozent Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzelfahrkarten – damit entfallen die VORTEILSCARD Blind, Spezial und Schwerkriegsbeschädigt“, gaben die ÖBB im Dezember 2013 in einer Aussendung bekannt.

Einzige Voraussetzung: Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 Prozent oder mit dem Vermerk „kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“.

Alle im Umlauf befindlichen VORTEILSCARDs können selbstverständlich bis zum Ende ihrer Gültigkeit wie gewohnt genutzt werden, informieren die ÖBB auf ihrer Homepage. So sieht die Fahrkarten-Auswahl nun bei den Ticket-Automaten und in der ÖBB-App aus.

Wiener Linien: Begleitpersonen fahren kostenlos

„Ab 1. Jänner 2014 können Begleitpersonen von behinderten Menschen die Öffis kostenlos nutzen. Und das nicht nur bei den Wiener Linien, sondern im gesamten Verkehrsverbund Ostregion (VOR)“, erklären die Wiener Linien und führen aus: „Gültig ist diese neue Regelung laut Tarifbestimmungen für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung und blinden und schwerkriegsbeschädigten Menschen, sofern diese eine Begleitperson zur Öffi-Benützung benötigen.“

Im Behindertenpass muss der Hinweis „Der Inhaber des Passes bedarf einer Begleitperson“ explizit festgehalten sein.

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14 Kommentare

  • Ich Melitta Dietrich habe eine Frage,mein Mann hat vasküläre Demenz und hat einen Behindertenausweis mit 70% Prozent ist aber Pensonist und jetzt würde ich gerne wissen ob er die Jahreskarte verbilligt bekommt und wieviel und ob ich als Begleitperson auch verbilligt fahre und welche Vergünstigungen es noch gibt ,zum Beispiel Rezeptgebühren oder Fernsehgebühren oder noch anderes weil ich kenne mich noch zu wenig aus weil es für mich ziemlich neu ist ,wir wohnen in Vorarlberg.Vielen Dank im voraus für die Auskunft. Schöne Grüße Melitta Dietrich.

  • @monika könig: Wie im Artikel bereits erwähnt bekommt ihr Bruder 50 % Rabatt. Sie benötigen mindestens 70 % Behinderungsgrad oder den Vermerk ansonsten bekommen sie keinen Rabatt aufgrund der Behinderung.

  • Guten Tag.mein Bruder besitzt einen behindertenpass mit 70%,
    Aber ohne vermerk..kann er kostenlos bahn fahren.oder welche ermässigungen hat er..
    Ich besitze einen behindertenausweis mit 50% und auch ohne vermerk
    Mfg könig monika

  • ich habe die wiener Linien zwecks Fahrausweis schon angeschrieben-bin Rollstuhlfahrer und brauche eine Begleitperson-das ist ja ok-jetzt habe ich mir ein Emobile gekauft damit ich freier unterwegs sein kann-jetzt entsteht das Problem das man in bestimmte ulfs nicht einmal reinkommt-in ubahnen wird es sehr eng und in den Autobussen ebenso-ausserdem ist man gezwungen vorab Fahrscheine zu kaufen und einen fremden dann bitten diesen zu entwerten-was ist es ist niemand in diesem öffi der dazu bereit ist-meine frage an die verantwortlichen-WARUM KANN NICHT DER BEHINDERTE FREI FAHREN-das ist wieder typisch es wird nix durchdacht-mfg loschitz friedrich

  • Ich möchte gerne behindertpass ich würde gerne freuen lg regina

  • @Martin Ladstätter: Gibt es jetzt seit Jänner zusätzlich zur gratis Begleitperson auch eine Ermäßigung für blinde „Nicht-Wiener“?

  • @yasemin und Linda Kanzler:
    Ich habe von der Möglichkeit, dass Begleitpersonen auch ohne mich mit meinen Ausweis kostenlos fahren, noch nie gehört? Gibt es dazu auch offizielle Informationen?

  • @Gallauner :
    Danke fuer den Hinweis auf die FAQ. Nur kann man sich auf diese eher schwer berufen um etwas konkret druchzusetzen.
    Die AGB der ÖBB allerdings sind ewas (an)greifbares, da aber steht klar und deutlich 2 Positionenn die der Ausweis aufweisen muss:
    1.) mind. 70%
    2.) der „Fahrpreisermäßigungseintrag“
    Es fehlt da schlicht ein „oder“ zwischen den Punkten bzw. eine eindeutig erkennbare Definition dafuer.

  • @Martin Wolkerstorfer: Abgesehen von blinden Menschen, ja. Warum auch nicht? Personen die den Mobilpass der Stadt Wien haben (Mindestpension oder Mindestsicherungsbezieher) können vergünstigte Tickets kaufen.

  • Ist das wahr, dass in Wien „Nicht-WienerInnen“ Behinderte voll zahlen? So wie das Frau Linda Kanzler schreibt?

    In Salzburg zahlt jedeR Behinderte ca. die Hälfte.

  • Aus den FAQ der ÖBB:

    Der österreichische Behindertenpass wird erst ab 50 % Behinderungsgrad (GdB) ausgestellt. Wenn der Grad der Behinderung unter 70 % liegt, wird für eine ÖBB-Fahrpreisermäßigung folgender Eintrag im Behindertenpass benötigt: „kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“. Dieser Eintrag kann z.B.: bei Pflegegeldbezug beim Bundessozialamt beantragt werden.

    Vielleicht hilft das.

  • Ich lese da:
    „Einzige Voraussetzung: Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grads der Behinderung von mindestens 70 Prozent oder mit dem Vermerk „kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen“

    Ist das nun eine „UND“ oder oder ene „ODER“ verknuepfung?

    Hier wird das als „oder“ dargestellt, in den AGB der ÖBB steht es anders, da steht….

    /*
    Reisende mit Behindertenpass

    C.7.1.1.1.Zu dieser Kundengruppe gehören alle unsere Reisenden mit Behinderungen, die in Ihrem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis folgende Eintragungen haben:

    – Grad der Behinderung von mindestens 70%
    – Zusatzeintrag „Kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen.

    C.7.1.1.2.Sie erhalten einen Rabatt von 50% auf ein Standard-Ticket Einzelfahrkarte für Reisende.

    C.7.1.1.3.Sie erhalten 100% Rabatt auf Sitzplatzreservierungen für die 1. und 2. Klasse.
    */

  • Liebe yasemin!
    Zumindest die Frage um die Begleitperson kann ich beantworten!
    Ich nehme an, Sie sind Wienerin? Ja, mit der Jahreskarte für Wiener gibt es die Regelung schon länger.
    Touristen und eben alle, die nicht ihren Hauptwohnsitz in Wien haben mussten immer den vollen Preis für alle Fahrkarten Zahlen, und ebenso die Begleitperson!
    Ab sofort zahlen die Menschen mit Behinderung zwar noch den vollen Preis, die Begleitperson darf jedoch endlich gratis mit :-)

  • Ich verstehe da was nicht. Was soll die Einschränkung bei Blinden und Schwerkriegsbeschädigten? Also die Anmerkung mit sofern?
    Und außerdem habe ich schon vor etwa einem Jahr ein Informationsschreiben bekommen, dass Begleitpersonen mit meinem Ausweiß auch ohne mich kostenlos fahren können. Also muss schon vorher die Möglichkeit gegeben haben, Begleitpersonen mitzunehmen.
    Bitte um Aufklärung. Vielen Dank.