Parlament

Möglichkeit zum Antrag auf Naturalrestitution soll bis Ende 2007 verlängert werden

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats nahm heute einen Allparteienantrag auf Verlängerung der Antragsfrist nach dem Entschädigungsfondsgesetz einstimmig an.

Das Entschädigungsfondsgesetz regelt die Rückgabe (Restitution) von Gütern und Liegenschaften, die während des Nationalsozialismus geraubt wurden.

Die Frist für die Einbringung von Anträgen sollte am 31. Dezember 2006 enden. Da aber einige Gebietskörperschaften die Schiedsinstanz zur Prüfung von Anträgen erst in der zweiten Jahreshälfte 2006 eingesetzt haben, haben VertreterInnen aller Parteien eine Fristverlängerung vorgeschlagen. Der Verfassungsausschuss beschloss den Antrag heute, nun ist der Nationalrat am Zug.

Der Gesetzesentwurf ist auf der Website des Parlaments nachzulesen.

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