Mörk zu Mindestsicherung: Wichtige Neuerungen für Junge und Menschen mit Behinderung

Die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes kommt aber nicht nur jungen Erwachsenen zugute, sondern auch Menschen mit Behinderung

Euro Münzen und Banknoten
BilderBox.com

„Mit dem eingebrachten Initiativantrag novelliert Wien das Mindestsicherungsgesetz und schafft die Grundlage, um Jugendliche und junge Erwachsene noch besser unterstützen zu können. Wienerinnen und Wiener unter 25 Jahren erhalten einen eigenen Rechtsanspruch auf Mindestsicherung und werden in einer eigens geschaffenen Einrichtung auf den Wiedereinstieg oder Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet“, betont SPÖ-Abgeordnete Gabriele Mörk bei der heutigen Landtagssitzung.

Der Standort der gemeinsam mit dem AMS Wien betriebenen Einrichtung im zwölften Wiener Gemeindebezirk soll noch im Mai eröffnet werden. „Diese Maßnahme ist österreichweit einzigartig, weil sie eine intensivere Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitsmarktservice und der MA40, die künftig unter einem Dach tätig sein werden, ermöglicht. Damit können junge Menschen künftig besser betreut und stärker bei der Suche einer Anstellung unterstützt werden. Dort, wo Bedarf besteht, soll auch die Sozialarbeit intensiviert werden“, so Mörk weiter.

Seit 2016 verzeichnet Wien einen Rückgang der unter 25-Jährigen in der Mindestsicherung. Diesen erfolgreichen Weg wolle man weiterführen, so Mörk. „Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Anzahl der arbeitslosen Menschen in Österreich ansteigt, ist es wichtig und sinnvoll, Maßnahmen für junge Erwachsene fortzusetzen“, appelliert Mörk.

Menschen mit Behinderung

Die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes kommt aber nicht nur jungen Erwachsenen zugute, sondern auch Menschen mit Behinderung. „Sie erhalten in Zukunft einen Zuschlag in der Höhe von 165 Euro“, so Mörk.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

4 Kommentare

  • Die Novelle des Mindestsicherungsgesetzes kommt aber nicht nur jungen Erwachsenen zugute, sondern auch Menschen mit Behinderung. „Sie erhalten in Zukunft einen Zuschlag in der Höhe von 165 Euro“, so Mörk.

    So heißt es in obigem Artikel.

    In meiner Sichtweise handelt es sich um den 18% igen Zuschlag zum Ausgleichszulagerichtsatz, von dem im vorigen Artikel die Rede war.
    Wenn man den Zuschlag vom Ausgleichszulagenrichtsatz in der Höhe von Euro 966,65 berechnet, dann beträgt der 18%ige Zuschlag Euro 173 ,99. Zieht man von den Euro 966,65 den Sozialversicherungsbeitrag von Euro 47,59 ab, so kommt man auf Euro 919,06. Davon 18% gerechnet, ergibt Euro 165,43. Es wird mit der zweiten Variante gerechnet.

  • Tolle Neuigkeit! Bin selbst Mindestsicherungsbezieherin, komme aber aus Oberösterreich und erhalte nur sehr wenig im Vergleich zu Beziehern aus Wien (oder auch anderen Bundesländern), was ja eigentlich total unfair ist… sowas gehört (schon lange!) vereinheitlicht!!

    • @Sandra: Hier geht es, glaube ich, nur um eine Novelle des Mindessicherungsgesetzes für Wien. Du in ÖO hast davon nichts.

    • Dem kann ich nur voll zustimmen. Es ist absolut nicht einzusehen, dass es Ungleichbehandlungen zwischen den Bundesländern gibt. Hier muss eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen werden! Sozialleistungen sind schließlich steuerfinanziert (der Bund hebt fast das gesamte Steueraufkommens ein) und sollten daher nicht der willkürlichen Gestaltung einzelner Bundesländer unterliegen.
      Leider betrifft dies offensichtlich zu wenige Personen, sodaß sich niemand dieses Themas annimmt, weder Politik, noch Behindertenorganisationen (die zum Teil auch nach Bundesländergrenzen organisiert sind).