Mogelpackung: Mindestsicherung?

"Eigentlich hätte sie schon mit 1. Jänner 2010 kommen müssen", kommentiert Caritas-Präsident Franz Küberl den am 28. Juli 2009 vom Ministerrat beschlossenen Einführungszeitpunkt der bedarfsorientierten Mindestsicherung mit 1. September 2010.

1 Euro Münze
BilderBox.com

„Es ist bezeichnend, dass die Bundesregierung die Milliardenunterstützung für die Banken innerhalb kürzester Zeit auf die Beine gestellt hat, während die Menschen, die die Krise am härtesten trifft, jahrelang auf Unterstützung warten müssen.“, kritisiert Küberl und streicht auch heraus, dass die vorgesehenen 733 Euro nun nicht 14 mal, sondern nur 12 mal pro Jahr bundesweit harmonisiert ausbezahlt werden sollen. Ein Umstieg von 14 auf 12 Monate könnte, warnt die Armutskonferenz, den positiven Effekt einer bedarfsorientierten Mindestsicherung ad absurdum führen.

„Auch für Arme wird das Leben teurer. Die Valorisierung der bedarfsorientierten Mindestsicherung muss an den Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt sein“, fordert der Caritas-Präsident. „Ein Fixbetrag, der nur gelegentlich und nach Gutdünken erhöht wird, würde eine weitere Kürzung über die Hintertür bedeuten. Da reichen die jahrelangen schlechten Erfahrungen beim Pflegegeld.“

Künftig e-Card

Als positiv wertet der Caritas-Präsident, dass künftig Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher eine e-Card und damit uneingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen erhalten sollen: „Stigmatisierende Sozialhilfekrankenscheine gehören dann der Vergangenheit an“, freut sich Küberl.

Außerdem ist sichergestellt, dass es durch die Mindestsicherung zu keinen Nachteilen für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfeleistungen kommen darf.

Weitere Verbesserungen, die die bedarfsorientierte Mindestsicherung bringen wird, betreffen den weitgehenden Wegfall des Regresses und die Einführung eines Vermögensfreibetrages in der Höhe der 5-fachen Leistungshöhe für Alleinstehende. Derzeit sind dies 3665 Euro.

Die Mindestsicherung soll laut einer Presseaussendung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 28. Jänner 2009 „als Trampolin zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt dienen“ und „keine soziale Hängematte sein“. Weiters ist in dieser Aussendung auch zu lesen, dass die Mindestsicherung „wesentlich missbrauchsfester als die derzeitige Sozialhilfe sei“ und zudem ein „ausgeklügeltes Sanktionssystem“ dafür sorgen wird, dass ein Missbrauch nicht möglich ist.

Aussagen, die dem Trampolin die Sprungkraft nehmen und eher an eine Reform der Sozialhilfe auf niedrigem Niveau erinnern.

„Im Regierungsprogramm für die XXIV. Legislaturperiode wurde die Bekämpfung von Armut in allen relevanten Politikbereichen von den Regierungsparteien als zentrale Zielsetzung formuliert“, ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu lesen.

Aufgabe erfüllt?

Wenn das Ergebnis dieser Aufgabenstellung die am 28. Juli 2009 präsentierte bedarfsorientierte Mindestsicherung sein soll, die Sozialminister Rudolf Hundstorfer gern als das „wichtigste Projekt in meinem Ressort“ bezeichnet, so muss sich die Regierung die Frage gefallen lassen, ob sie diese Aufgabe erfüllt hat und wirklich, wie von ihr selbst angekündigt, ein Instrument zur Armutsbekämpfung in Österreich geschaffen wurde.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich