Der Unabhängige Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen lädt am 7. November 2013 von 13 bis 17 Uhr zur 9. Öffentlichen Sitzung ein. Thema: Empfehlungen der UNO
Der weisungsfreie Ausschuss ist das Überwachungsorgan zur UN-Konvention in Angelegenheiten, welche in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen (Gesetzesentwürfen) abgeben sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.
Als Menschenrechtsgremium ist der Unabhängige Monitoringausschuss menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus diesem Grund sieht die Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von öffentlichen Sitzungen vor.
Öffentlich Sitzung in Wien
Das Treffen findet diesmal in Wien im großen Festsaal des Bundesamtsgebäudes bei der Urania statt.
Die Adresse ist: Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Im Zentrum der neunten Sitzung stehen die Empfehlungen des UNO-Ausschusses im Rahmen der Staatenprüfung, wie Österreich die Konvention umsetzen soll.
Der Monitoringausschuss freut sich über die zahlreichen Anmeldungen für die Sitzung und hofft auf eine ausführliche Diskussion des vorgelegten Diskussionspapiers, das sich gerade auch an Menschen mit Behinderungen selbst wendet.