Monitoringausschüsse begrüßen UN-Stellungnahme

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf hat sich im März 2018 mit der Individualbeschwerde einer österreichischen Familie mit einem Sohn mit Behinderungen beschäftigt.

Deckblatt BIZEPS-Broschüre: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2016
BIZEPS

Die Familie hatte sich an den UN-Ausschuss gewandt, nachdem durch mehrere gerichtliche Entscheidungen kein barrierefreier Weg zur Wohnung der Familie ermöglicht wurde.

Der UN-Ausschuss in Genf hat anlässlich der Beschwerde festgestellt, dass Österreich seine Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention verletzt hat. Österreich wird aufgefordert, für die betroffene Familie Barrierefreiheit herzustellen und eine Entschädigung zu zahlen. Weiters fordert der UN-Ausschuss die österreichischen Behörden und Gerichte auf, ihre Entscheidungskompetenz zu verbessern.

Der Tiroler Monitoringausschuss hat gemeinsam mit dem Bundesmonitoringausschuss (Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) zu der vorliegenden Individualbeschwerde bei der UNO Stellung genommen.

Die Monitoringausschüsse begrüßen die Stellungnahme des UN-Ausschusses und fordern alle beteiligten Behörden auf, die vom UN-Ausschuss empfohlenen Schritte umzusetzen. Der Streitfall soll gelöst, Gerichte und Behörden sensibilisiert werden.

Die Monitoringausschüsse stellen darüber hinaus fest, dass gesetzliche Regelungen zu treffen sind, die den vollziehenden Behörden und Gerichten den klaren Auftrag erteilen, die in der UN-BRK enthaltenen Verpflichtungen Österreichs zur Barrierefreiheit voll zu verwirklichen. Schließlich hat Österreich bereits 2008 die in der UN-BRK enthaltenen Verpflichtungen selbst angenommen.

Die Stellungnahme ist online abrufbar.

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2 Kommentare

  • Was nützt es, wenn der UN-Ausschuss in Genf Unrecht feststellt, wenn Österreich sodann nicht gezwungen wird, Rechtmäßigkeit herzustellen und die Entschädigung zu bezahlen!? Mir ist das alles zu zäh.

    • Ja, es ist zäh. Aber diese Empfehlungen sind ein gutes Argument, um Bund, Länder und Gemeinden an ihre Verpflichtungen durch die UN-BRK zu erinnern. Du kennst, den Linzer-Linien-Fall, der ebenfalls in solchen Empfehlungen gemündet ist. Ohne diesen wäre es sicher nicht gelungen, das die Straßenbahn-Verordnung geändert wird.
      Außerdem haben die Empfehlungen über den Einzelfall und das betroffene Land hinaus Bedeutung: Sie können in jedem Land, das die UN-BRK ratifiziert hat, als Argument für verbesserungen genutzt werden. Aber ich gebe völlig recht – das dauert!!!