Das neue Erwachsenenschutzgesetz sollte Menschen mit Behinderungen heraus aus der Sachwalterschaft in ein selbstbestimmteres Leben führen. Droht nun eine Verschiebung?
„Während wir gerade den Monitoringbericht für die nächste Staatenprüfung fertigstellen,“ berichtet Christina Wurzinger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich, „erhielten wir von mehreren Seiten die Information, dass die Regierung überlegt, das bereits beschlossene Erwachsenenschutzgesetz nicht wie geplant umzusetzen. Dies würde bedeuten“, führt Wurzinger weiter aus, „dass eines der Vorzeigeprojekte zur Umsetzung der UN-Konvention in Österreich in Frage gestellt würde. Wir hoffen sehr, dass kolportierte Verschiebungsabsichten nicht umgesetzt werden.“
2013 wurde Österreich vom zuständigen UN-Fachausschuss in Genf im Rahmen der Staatenprüfung zur Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen befragt, und ein großer Handlungsbedarf in diesem Bereich festgestellt.
„Eines der wesentlichsten Ergebnisse der Prüfung war ein Änderungsbedarf im Bereich des Sachwalterrechts“, erinnert Wurzinger. „Österreich wurde im Zuge der Staatenprüfung aufgerufen, das System der Sachwalterschaft durch ein System unterstützter Entscheidungsfindung zu ersetzen.“
Was danach folgte war beispielgebend: Ein partizipativer Reformprozess begann vor etwa 4 Jahren und mündete in einem einstimmigen Beschluss des Erwachsenenschutzgesetzes 2017 im Parlament.
Nun ist all dies in Frage gestellt. In Hinblick auf die Staatenprüfung 2019 setzt hier die neue Regierung ein denkbar schlechtes Zeichen betreffend die menschenrechtliche Entwicklung in Österreich.