Monitoringausschuss fordert barrierefreies Bildungssystem für alle

Stellungnahme empfiehlt Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

Der Monitoringausschuss, der die Einhaltung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht, stellt in seiner neuen Stellungnahme fest, dass das österreichische Bildungssystem die Rechte von Menschen mit Behinderungen systematisch verletzt.

Um Segregation und Exklusion von Menschen mit Behinderungen zu beenden, bedarf es einer tiefgreifenden Strukturreform des österreichischen Bildungswesens. Der Ausschuss fordert einen Inklusionsfahrplan, der die Umsetzung der Konventionsprinzipien in sämtlichen Bildungsbereichen innerhalb eines absehbaren und realistischen Zeitraumes skizziert.

Sonderschulen, das System des sonderpädagogischen Förderbedarfs sowie sonderpädagogische Zentren müssen durch ein inklusives Bildungssystem auf Basis menschenrechtlicher Prinzipien ersetzt werden, das das Wohl des einzelnen Lernenden in den Mittelpunkt stellt. „Das Bekenntnis zum Grundprinzip der Diversität und die Abschaffung von sozialen Barrieren sind aus menschenrechtlicher Sicht ein klarer Auftrag, den sozialen, kulturellen und sozio-ökonomischen Barrieren im Bereich Bildung durch eine Reform der Regelpädagogik grundsätzlich entgegenzuwirken,“ stellt der Ausschuss fest.

Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbrieft das Recht auf inklusive Bildung. Zur Erreichung dieses Ziels sind wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen, selbstverständlich auch angemessene Vorkehrungen sowie persönliche Assistenz vorgesehen.

Der Entwurf der Stellungnahme wurde am 28. April im Rahmen einer öffentlichen Sitzung mit knapp 200 Personen im Parlament diskutiert.

In der nun beschlossenen Stellungnahme betont der Monitoringausschuss, dass „die Kenntnisse von SonderschulpädagogInnen und InklusionspädagogInnen sowie das Wissen aus den sonderpädagogischen Förderzentren in einem inklusiven Bildungswesen genutzt werden müssen. Die Forderung der Abschaffung des segregierenden Systems stellt nicht die Leistungen der PädagogInnen infrage.“

Die Stellungnahme ist auf der Website des Ausschusses: www.monitoringausschuss.at unter „Stellungnahmen/Stellungnahme Inklusive Bildung beschlossen“ abrufbar.

Der weisungsfreie Ausschuss ist ein Beratungsgremium des Bundesbehindertenbeirates in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in § 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss kann unter anderem Beschwerden zu Verletzungen der UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen – und Gesetzesentwürfen – abgeben sowie zur grundsätzlichen Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.

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