Monitoringausschuss fordert Umsetzung des Rechts auf Persönliche Assistenz

Stellungnahme des Überwachungsgremiums zeigt Versäumnisse bei Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in Österreich auf

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Monitoringausschuss

Der für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BGBl. III Nr. 155/2008) zuständige Unabhängige Monitoringausschuss fordert in seiner jüngsten Stellungnahme den Ausbau von Persönlicher Assistenz in Österreich.

Die Unterstützungsmaßnahme Persönliche Assistenz „ist ein Schlüssel in der Gewährleistung von Unterstützung, die Selbstbestimmung im Sinne der Konvention möglich macht“, hält die Vorsitzende, Marianne Schulze, anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme „Modelle Persönlicher Assistenz“ fest und ergänzt: „Persönliche Assistenz ist auch ein Teil des Menschenrechts auf Inklusion.“

In der nun vorgelegten Stellungnahme werden die Mängel in der Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung aufgezeigt. Anhand von Beispielen wird veranschaulicht, dass es derzeit für Menschen mit Behinderungen in Österreich keine ausreichende bzw. bedarfsgerechte Finanzierung der Persönlichen Assistenz gibt. Dies steht in unmittelbarem Widerspruch zu der im Jahr 2008 vom Nationalrat ratifizierten Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Ziel muss eine bundeseinheitliche einkommensunabhängige, bedarfsgerechte Persönliche Assistenz sein, die die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben darstellt. Der Fokus ist laut Vorgaben der Konvention auf den individuellen Unterstützungsbedarf mit dem Ziel maximaler Selbstbestimmung zu legen.

Am 28. April fand eine öffentliche Sitzung des Ausschusses in Innsbruck statt. Sie bot die Gelegenheit, den Entwurf zur nun fertiggestellten Stellungnahme zu diskutieren. „Die Stellungnahme ist durch die Rückmeldungen im Rahmen der öffentlichen Sitzung verbessert worden“, zeigt sich die Vorsitzende erfreut und sieht darin „eine deutliche Bestätigung für partizipative Prozesse“.

Im März hat das Parlament den Sozialminister aufgefordert, mit den Bundesländern eine bundesweite Regelung zu erarbeiten. „Dies bestätigt die Aktualität des Themas und auch die komplementäre Arbeit zwischen Institutionen wie dem Parlament und dem Ausschuss“, ergänzt Schulze.

Die Stellungnahme ist auf der Homepage des Unabhängigen Monitoringausschusses, www.monitoringausschuss.at, veröffentlicht worden. Ebenfalls abrufbar sind eine Zusammenfassung der Rückmeldungen und das Protokoll der öffentlichen Sitzung am 28. April.

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