Der Ausschuss bekräftigt, dass er in einer Zusammenlegung mit der Behindertenanwaltschaft keine Verbesserung der Unabhängigkeit sieht.

„In seiner Sitzung am 21. Juli 2015 hat sich der Ausschuss auch mit dem Vorschlag beschäftigt, den Monitoringausschuss mit der Behindertenanwaltschaft zusammen zu legen“, ist auf der Homepage des Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu lesen.
Konkret geht es um einen Vorschlag des ÖVP-Behindertensprechers Dr. Franz-Joseph Huainigg, den dieser am 9. Juli 2015 in einer Presseaussendung kundgetan hat.
Zusammenlegung wäre keine Verbesserung und würde der Unabhängigkeit entgegenstehen
Dem Protokoll des Monitoringausschusses ist dazu zu entnehmen: „Der Ausschuss hat sich in seiner Stellungnahme ‚Nationale Menschenrechtsinstitution‘ vom 27.05.2009 ausführlich mit der Frage der institutionellen Verortung der Überwachungsaufgaben auseinandergesetzt. Der Ausschuss bekräftigt, dass er in einer Zusammenlegung mit der Behindertenanwaltschaft keine Verbesserung der Unabhängigkeit im Sinne der Pariser Prinzipien (Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen Nr. 48/134) erkennen kann. Die Einbindung des Ausschusses gleichsam als Beirat in die monokratische Struktur der Behindertenanwaltschaft würde der bisher gelebten Kultur von Unabhängigkeit und Vielfalt vielmehr diametral entgegenstehen.„