Monitoringausschuss gratuliert: Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wiederbestellt

Die Funktion des Behindertenanwaltes ist von zentraler Bedeutung und fördert die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen.

Christine Steger
Monitoringausschuss / Mitzi Gugg

„Wir gratulieren Herrn Dr. Hofer als langjährigem Experten zur Wiederbestellung als Behindertenanwalt und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“, so Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende.

Die Funktion des Behindertenanwaltes ist von zentraler Bedeutung und fördert die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen.

Menschen mit Behinderungen, die sich Diskriminierungen ausgesetzt fühlen, erhalten für ihren Einzelfall Unterstützung.

Die Grundlage für die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft bildet das Behindertengleichstellungspaket 2006.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar

  • …ich bin nicht so überzeugt von der immer wieder groß angesprochenen Unterstützung der Behindertenanwaltschaft, vermutlich sind damit die Begleitung von Schlichtungsverfahren gemeint. Meine Erfahrung jedenfalls war eine andere. Mir scheint es gibt hier immer noch eine „Mauschelei“ mit dem Sozialministerium, wo Hansjörg Hofer früher arbeitete. So unabhängig scheint mir die Behindertenanwaltschaft nicht zu sein, wie es sein müsste.