Monitoringausschuss in Österreich wählt Vorsitzende

Zur Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich musste ein unabhängiger Monitoringausschuss eingerichtet werden. Vorsitzende wurde Mag. Marianne Schulze.

Marianne Schulze
Licht für die Welt

Das Signal könnte nicht schöner sein: Am Tag der Menschenrechte, am 10. Dezember, trat der österreichische Monitoringausschuss zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Einhaltung der Menschenrechte überwachen

„Der Monitoringausschuss ist ein in der UN Konvention vorgesehenes Gremium, das die Einhaltung der in der Konvention vorgeschriebenen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen in Österreich überwacht“, erläutert die Menschenrechtsexpertin Mag. Marianne Schulze gegenüber BIZEPS-INFO.

Der Ausschuss wird daher seine Aktivitäten dokumentieren und Berichte verfassen, um die Situation in Österreich klar darzulegen. „Zunächst sind einige formelle Aufgaben zu erfüllen, so unter anderem eine Geschäftsordnung zu beschließen“, benennt die Vorsitzende die nächsten Schritte und ergänzt: „Parallel dazu wird der Ausschuss ein Arbeitsprogramm erstellen, in dem gemeinsam Arbeitsschwerpunkte beschlossen werden.“

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6 Kommentare

  • Frau Mag. Schulze wünsche ich viel Weisheit, die nötige Zähigkeit, und Durchsetzungsvermögen, damit der Monitoringausschuss zu einem wirksamen Überwachungsinstrument werden kann. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss rasch mit Leben gefüllt werden. Die gewohnheitsmäßigen, weil so alltäglichen Menschenrechtsverstöße im Behindertenbereich müssen öffentlichkeitswirksam aufgezeigt und angeprangert werden.
    Es ist nicht nur ein „blinder Fleck“ von Politik und Verwaltung, den es auszuleuchten gilt, sondern eine tiefsitzende, bewusste Verweigerungshaltung, gegen die mit der UN-Konvention im Sturmgepäck zu Felde gezogen werden muss!
    Bei den Bundesländern herrscht noch Realitätsverweigerung und völlige Ignoranz gegenüber den in der UN-Konvention nun detailliert für behinderte Menschen ausformulierten Menschenrechten.
    Hervorzuheben ist insbesondere der Bereich des institutionalisierten Hilfesystems – die so genannten „Heime“ – in welche v.a. schwerstbehinderte Menschen lebenslänglich interniert zu leben genötigt werden, was eindeutig gegen Freiheits- und Grundrechte der Allgemeinen Menschenrechte, sowie das Benachteiligungsverbot in Art.7 der Bundesverfassung verstößt.
    Grund- und Freiheitsrechte der seit 60 Jahren gültigen “Allgemeinen Menscherechte” – wie sie nun durch die neue UN-Behindertenrechtskonvention selbstverständlich auch für behinderte Menschen als verbindlich bestätigt wurden – sind umgehend umzusetzen. Die (Landes-)Regierung(en) verhalten sich noch immer so, als dürften sie sich darüber noch lange hinwegsetzen (www.appell.at) und Rechtsansprüche weiterhin durch willkürliche Gnadenakte ersetzen. Die Verfassungshüter sind herausgefordert, rasch für Klarheit zu sorgen. Sie enthalten sich jedoch noch, diese Feuchtgebiete trocken zu legen ( katja.at/blog/1564/gesetze-korrigieren ).

  • es freut mich sehr, daß mit frau mag.a schulze eine versierte und engagiert auftretende expertin diesen vorsitz einnimmt!

    mein wunsch: daß auch die bundesländer genau unter die lupe genommen werden, zumal etliche kompetenzen ja bei den ländern angesiedelt sind – sei es baurecht, sei es die behindertengesetzgebung oder bstimmte gleichbehandlungsinstrumente. mit freundlichem gruß, edith zitz

  • @SB: Hier finden Sie das Autorinnenprofil von Frau Schulze sowie einen Link zu ihrer Homepage: http://www.bizeps.or.at/person.php?wer=mse

  • Bitte Sie, Frau Mag. Marianne Schulze – näher vorzustellen!