24. Woche 2026 – 20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
Vor über 20 Jahren wurde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung schützen und für mehr Barrierefreiheit …
Am 28. April 2010 hielt der Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Parlament seine 2. öffentliche Sitzung ab.
„Eine lange Besucher-Schlange bildete sich vor dem Parlament, nicht weil eine spannende Nationalratssitzung auf dem Programm stand, sondern weil der Monitoringausschuss (zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) zur zweiten öffentlichen Sitzung in den Budgetsaal lud“, berichtet der Standard.
Das Thema der Veranstaltung war Inklusive Bildung und die in Diskussion befindliche Stellungnahme zur Bildungssituation von Menschen mit Behinderungen in Österreich.
Die schon im Vorfeld meistbeachtete Erkenntnis war die Aufforderung zu einer tiefgreifenden Strukturreform, die u.a. die Abschaffung der als menschenrechtswidrig erkannten Sonderschulen beinhaltet.
Im Budgetsaal des Parlaments hatten die rund 200 teilnehmenden Personen die Möglichkeit, Position zu dem Entwurf einer Stellungnahme zu beziehen. (Darüber hinaus nimmt der Monitoringausschuss bis Freitag, 28. Mai 2010 Ergänzungs- und Änderungsvorschläge entgegen; Näheres siehe Homepage des Monitoringausschusses.)

2008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Inhalte umzusetzen. Gerade im Bildungsbereich seien viele dieser Verpflichtungen von der Politik überhaupt noch nicht verstanden worden, so der Tenor vieler Wortmeldungen. Auch das mangelnde menschenrechtliche Bewusstsein der Verwaltung wurde anhand von Beispielen aufgezeigt.
Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigte sich über die Klarheit des Entwurfs einer Stellungnahme erfreut und bestärkte den Monitoringausschuss in seinen Erkenntnissen.
„Das Unterrichtsministeriums weist die Kritik an den österreichischen Sonderschulen zurück“, meldet die Presse und zitiert das Ministerium: Mittelfristig sei zwar eine „schrittweise Weiterentwicklung“ der Sonderschule hin zu einer flächendeckenden Integration in Regelschulen „vorstellbar“.
Sinnes- und körperbehinderte Kinder seien „in das Schulleben voll integriert“, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums.
Wiederholt wurde von Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Recht auf Nichtaussonderung eingefordert und das in Österreich derzeit geführte zweigleisige System (Sonderschule und Regelschule) als diskriminierend und extrem teuer kritisiert.
Verunsichert und skeptisch zeigte sich einzig der Präsidenten des Blindenverbandes, Gerhard Höllerer: „Für uns wäre das ein Riesenproblem.“ Die Sonderschulen – die er lieber Spezialschulen nennen würde – würden sich früher oder später selbst abschaffen, hofft er. Eine naive Hoffnung, die von der Praxis widerlegt werde.
Die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Mag. Marianne Schulze, kündigte an, dass die endgültige Stellungnahme im Juni 2010 vorliegen werde. Die Forderung der Abschaffung der „menschenrechtswidrigen Sonderschulen“ und die Aufforderung der Vorlage eines Inklusionsfahrplans werde darin enthalten sein.
Inklusive Bildung als Menschenrecht muss gemäß der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden, hieß es mehrfach in der Ausschuss-Sitzung.

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Vor über 20 Jahren wurde das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligung schützen und für mehr Barrierefreiheit …