Monitoringausschuss: Inklusive Bildung als Menschenrecht

Am 28. April 2010 hielt der Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Parlament seine 2. öffentliche Sitzung ab.

Am 28. April 2010 hielt der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Parlament {seine 2. öffentliche Sitzung http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=11247} ab. Man sieht oben Mitglieder des Ausschusses (Kurz, Ladstätter, Naue, Wolf, Schulze) und unten einen Blick in den Budgetsaal mit den 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
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„Eine lange Besucher-Schlange bildete sich vor dem Parlament, nicht weil eine spannende Nationalratssitzung auf dem Programm stand, sondern weil der Monitoringausschuss (zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) zur zweiten öffentlichen Sitzung in den Budgetsaal lud“, berichtet der Standard.

Das Thema der Veranstaltung war Inklusive Bildung und die in Diskussion befindliche Stellungnahme zur Bildungssituation von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Die schon im Vorfeld meistbeachtete Erkenntnis war die Aufforderung zu einer tiefgreifenden Strukturreform, die u.a. die Abschaffung der als menschenrechtswidrig erkannten Sonderschulen beinhaltet.

Im Budgetsaal des Parlaments hatten die rund 200 teilnehmenden Personen die Möglichkeit, Position zu dem Entwurf einer Stellungnahme zu beziehen. (Darüber hinaus nimmt der Monitoringausschuss bis Freitag, 28. Mai 2010 Ergänzungs- und Änderungsvorschläge entgegen; Näheres siehe Homepage des Monitoringausschusses.)

Sitzung des Monitoringausschusses im Parlament 20100428 Kurz Ladstätter, Naue, Wolf, Schulze
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UN-Konvention umsetzen

2008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert und sich damit verpflichtet, die Inhalte umzusetzen. Gerade im Bildungsbereich seien viele dieser Verpflichtungen von der Politik überhaupt noch nicht verstanden worden, so der Tenor vieler Wortmeldungen. Auch das mangelnde menschenrechtliche Bewusstsein der Verwaltung wurde anhand von Beispielen aufgezeigt.

Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigte sich über die Klarheit des Entwurfs einer Stellungnahme erfreut und bestärkte den Monitoringausschuss in seinen Erkenntnissen.

Ministerium weist Kritik zurück

„Das Unterrichtsministeriums weist die Kritik an den österreichischen Sonderschulen zurück“, meldet die Presse und zitiert das Ministerium: Mittelfristig sei zwar eine „schrittweise Weiterentwicklung“ der Sonderschule hin zu einer flächendeckenden Integration in Regelschulen „vorstellbar“.

Sinnes- und körperbehinderte Kinder seien „in das Schulleben voll integriert“, heißt es in der Stellungnahme des Ministeriums.

Nichtaussonderung als Recht

Wiederholt wurde von Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Recht auf Nichtaussonderung eingefordert und das in Österreich derzeit geführte zweigleisige System (Sonderschule und Regelschule) als diskriminierend und extrem teuer kritisiert.

Verunsichert und skeptisch zeigte sich einzig der Präsidenten des Blindenverbandes, Gerhard Höllerer: „Für uns wäre das ein Riesenproblem.“ Die Sonderschulen – die er lieber Spezialschulen nennen würde – würden sich früher oder später selbst abschaffen, hofft er. Eine naive Hoffnung, die von der Praxis widerlegt werde.

Stellungnahme im Juni

Die Vorsitzende des Monitoringausschusses, Mag. Marianne Schulze, kündigte an, dass die endgültige Stellungnahme im Juni 2010 vorliegen werde. Die Forderung der Abschaffung der „menschenrechtswidrigen Sonderschulen“ und die Aufforderung der Vorlage eines Inklusionsfahrplans werde darin enthalten sein.

Inklusive Bildung als Menschenrecht muss gemäß der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden, hieß es mehrfach in der Ausschuss-Sitzung.

Sitzung des Monitoringausschusses im Parlament 20100428 Naue, Wolf, Schulze, Iser, Weißenberg, Meierschitz
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3 Kommentare

  • Ich wünsche mir, dass man statt Schlagworte von sich zu geben, einmal genau hinschaut. Welche Bundesländer ermöglichen Inklusion,wie machen sie es und wo liegen die Probleme? Die Steiermark als selbst ausgerufenes Musterland erlaubt auch 7 Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse. Oft werden dann auch gleich die Kinder mit Aufmerksamkeitsdefiziten usw. in dieselbe Klasse gegeben, weil „eh eine 2.Lehrperson dabei ist“. Dass in einem solchen Fall alle Beteiligten überfordert sind, ist wohl klar.
    Alle Kinder – ob mit oder ohne Förderbedarf – in einer Schule bzw. Klasse gemeinsam zu unterrichten, ist eine schöne und richtige Vision. Die Schule muss dafür jedoch die nötigen Rahmenbedingungen bekommen, sonst lügt man sich selbst in den Sack. Und erst dann, wenn es das alles gibt, sprechen wir bitte von der Abschaffung von Schulen, die sich bisher um blinde, hörbehinderte, Schwerts behinderte Kinder und ihre Bildung und Erziehung gekümmert haben.

  • Mit großem Interesse und auch Erleichterung durfte ich in den Medien (Radiobeitrag und Print)das Aufzeigen über das noch immer bestehende aussondernde und differenzierende (weil zweigleisig geführte) Schulsystem, insbesonderde keine rechtliche Möglichkeit für die Integration im 9. Pflichtschuljahr und für weiterführende, allgemeinbildende, mittlere und höhere Schulen, d.h. für ausreichende Aus- und Weiterbildung für Kinder und Jugendliche mit spF, verfolgen.
    Der diesbezügliche jahrelange Einsatz einer Elterninitiative ist in den letzten Jahren leider etwas in Vergessenheit geraten. Inklusion – die Anerkennung der Vielfalt jedes einzelnen Menschen und auch das Bereitstellen der entsprechenden Unterstützungsmöglichkeiten – sehe ich als Grundrecht und auch als Grundstein damit Kinder/Jugendliche/Erwachsene in unserem sozialem System ihren Platz finden können. Die Diskussion und die Forderungen auf breiter Ebene betrachte ich – mit Freude – als Wieder-Einstieg in einen Prozess der letztlich zu einem Umdenken und zu einer Umstrukturierung in unserem bestehenden Schulsystem führen MUSS.
    Der Nutzen für ALLE ob Kinder/Jugendliche oder Erwachsene ist unbestritten, dies zeigen unterschiedlichste Studien, etc. auf – es braucht endlich die Realisierung und den politischen Willen. Herzlichen Dank dem Monitoring Ausschuss für die klaren Worte.