Monitoringausschuss mahnt Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein

Welttag der Menschen mit Behinderungen: Österreich kommt seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nach

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Monitoringausschuss

Zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind dringlichst weitere Schritte notwendig. Darauf weist anlässlich des Welttags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember der Unabhängige Monitoringausschuss in Österreich zur Überwachung der Einhaltung der Konvention hin. Das Bewusstsein zu den Auswirkungen der vertraglichen Vorgaben ist noch immer zu schwach, auch bei den öffentlichen Stellen sind die Verpflichtungen noch nicht wirklich angekommen. „Mit Inkrafttreten der UN-Konvention im Oktober 2008 hat sich Österreich verpflichtet, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern“, hält Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoringausschusses fest. Der Unabhängige Monitoringausschuss, dessen erste vierjährige Funktionsperiode demnächst ausläuft, hat in bisher 48 Stellungnahmen auf Versäumnisse in der Umsetzung dieser Verpflichtung hingewiesen. Marianne Schulze: „Wir erwarten uns, dass diese Verpflichtung unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen konsequent und vorbehaltlos in allen Politikbereichen umgesetzt wird.“ „Das Bild von Menschen mit Behinderungen“, so Schulze weiter, „wird nach wie vor geprägt von den alljährlich durch Formate wie Licht ins Dunkel verbreiteten Klischees über Menschen mit Behinderungen als Objekte rührender Fürsorge. Es wird Zeit, dass wir bei einer Sichtweise ankommen, die Menschen mit Behinderungen als Träger von Rechten – von Menschenrechten – begreift.“ Österreich, der Bund und die Länder, sind verpflichtet, die Inhalte der Konvention aktiv zu fördern und damit die Voraussetzungen zu schaffen, dass in allen gesellschaftlichen Feldern alle Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen verwirklicht werden. Dafür wäre ein erster notwendiger Schritt, zu begreifen, dass Menschenrechtspolitik kein Teil der Sozialpolitik ist, sondern im Zentrum aller gesellschaftspolitischen Aktivitäten, zum Beispiel Bildung, Arbeit, Gesundheit, Familienpolitik, zu stehen hätte. „Nichts über uns ohne uns!“ ist ein wichtiger Slogan der Bewegung von SelbstvertreterInnen im Bereich Menschen mit Behinderungen geworden. Die öffentlichen Stellen sind gefordert, dieses Programm gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen (SelbstvertreterInnen) in allen Lebensbereichen umzusetzen. Sämtliche Stellungnahmen des Ausschusses und Protokolle aller Sitzungen sind unter www.monitoringausschuss.at abrufbar.

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