Monitoringausschuss: Menschen mit Behinderungen besonders gefährdet durch Hochwasser-Katastrophe

UN-Handlungsempfehlungen zum Katastrophenschutz von Menschen mit Behinderungen in Österreich nicht umgesetzt

Feuerwehreinsatz bei Hochwasser
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Der Hochwasser-Katastrophenfall ist in weiten Teilen Österreichs eingetreten, die Lage in Niederösterreich ist besonders dramatisch. Viele Menschen mit Behinderungen befinden sich dadurch in einer außerordentlichen Gefahrensituation.

Der Unabhängige Monitoringausschuss warnt insbesondere davor, dass nicht auf jene vergessen werden darf, die außerhalb von Einrichtungen der Behindertenhilfe leben.

„Für viele Menschen mit Behinderungen ist die Lage besonders gefährdend. Sie können sich nicht selbst in Sicherheit bringen, können ihre Häuser nicht aus eigener Kraft schützen, erhalten keine barrierefreien Informationen und/oder sind abgeschnitten von Unterstützungsstrukturen. Konkrete Auswirkungen sind zum Beispiel, dass Persönliche Assistent*innen nicht zu ihren Kund*innen mit Behinderungen gelangen können und aktuelle barrierefreie Informationen in Österreichischer Gebärdensprache von der Community selbst und informell weitergegeben werden müssen“, so Tobias Buchner (Vorsitzteam Unabhängiger Monitoringausschuss)

Viele Helfer*innen und Organisationen tun ihr Bestmöglichstes zum Schutz der Menschen, die von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen sind. Damit Menschen mit Behinderungen gleichermaßen geholfen werden kann, fehlen aber die Rahmenbedingungen. In den letzten Jahren gab es vereinzelt Bemühungen zur Umsetzung eines inklusiven Katastrophenschutzes. Diese müssen dringend intensiviert und ausgeweitet werden. Denn, so Buchner:

Umweltkatastrophen nehmen rasant zu – und deshalb muss auch das Tempo, mit dem wir an einem inklusiven Katastrophenschutz arbeiten, rasant zunehmen.

Seit Jahren weist der Unabhängige Monitoringausschuss auf Lücken der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und den daraus resultierenden Gefahren im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz hin.

Die UN-Staatenprüfung 2023 bestätigte dies und formulierte unter anderem Handlungsempfehlungen an den Staat Österreich für Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen (Artikel 11 UN-BRK):

  • Bei der Umsetzung von Krisen- und Katastrophenschutzplänen, insbesondere auf Landesebene, sind Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen zu konsultieren und aktiv einzubeziehen (u.a. in Krisen-Stäbe).
  • Barrierefreie Informationen, Pläne und Schutzvorkehrungen (insbesondere Evakuierungsmaßnahmen) sind für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich zu machen. 

UN-Handlungsempfehlungen (Gesamtdokument sowie zusammengefasst in schwerer Sprache und Leichter Sprache): www.monitoringausschuss.at/aktuelles/zusammenfassung-der-handlungsempfehlungen/

Stellungnahme „Wie wirken sich Klima-Wandel und Katastrophen-Schutz auf Menschen mit Behinderungen aus?“ (in Schwerer und Leichter Sprache) (DE/EN): www.monitoringausschuss.at/stellungnahme/klimakrise-und-katastrophenschutz-2022

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Ein Kommentar

  • Habe diesen Artikel an den Zivilschutzbeauftragten der Stadt Korneuburg STR. Martin Peterl, an den Bürgermeister und Landtagsabgeorneten Christian Gepp und den NRAbg. Andreas Minnich gesendet.