Monitoringausschuss: Rege Beteiligung bei der 4. Öffentlichen Sitzung

In den Räumlichkeiten der Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck fanden sich 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, um drei Stunden über ein im Vorfeld vom Monitoringausschuss veröffentlichtes Diskussionspapier zu beraten.

Monitoringausschuss - Öffentliche Sitzung 20110428 Assistenz in Innsbruck
BIZEPS

Der Unabhängige Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen lud am 28. April 2011 zur vierten öffentlichen Sitzung zum Thema „Modelle persönlicher Assistenz“ nach Innsbruck.

Transparenz durch öffentliche Sitzungen

Als Menschenrechtsgremium ist der Unabhängige Monitoringausschuss menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der Partizipation und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft als auch der Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit. Aus diesem Grund sieht der Monitoringausschuss in seiner Geschäftsordnung die regelmäßige Abhaltung von öffentlichen Sitzungen vor.

Anhand des Diskussionspapiers, der Ergebnisse der öffentlichen Sitzungen, sowie schriftlicher Ergänzungsvorschläge entstehen dann jene Stellungnahmen, welche die Erfüllung der UN-Behindertenrechtskonvention in einem bestimmten Bereich überprüfen und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigen.

Bisher fanden öffentliche Sitzungen am 27. Oktober 2009, am 28. April 2010 (Inklusive Bildung), am 28. Oktober 2010 (Schutz vor Gewalt) sowie am 28. April 2011 (Persönliche Assistenz) statt. (Fotos von der öffentlichen Sitzung am 28. April)

Möglichkeiten der Mitwirkung

Das aktuelle Diskussionspapier zur Persönlichen Assistenz ist auf der Homepage des Monitoringausschusses verfügbar und liegt auch in einer leichter Lesen Form auf.

Es besteht noch bis 30. Mai 2011 die Möglichkeit, Kommentare und Ergänzungsvorschläge einzubringen. Im Anschluss wird der Monitoringausschuss eine Stellungnahme zum Thema Persönliche Assistenz beschließen und veröffentlichen.

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