Monitoringstelle: Persönliche Assistenz entspricht in Wien nicht UN-Behindertenrechtskonvention

Die Monitoringstelle für Menschen mit Behinderungen empfiehlt der Landesregierung, die UN-Behindertenrechtskonvention rasch und vollständig umzusetzen.

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung.
Klagsverband

Die Wiener Monitoringstelle hat ihre Empfehlungen zur Persönlichen Assistenz abgegeben.

Der Vorsitzende, MMag. Wolfgang Nowak, betont in einer Aussendung: „Menschen mit Behinderungen müssen laut UN-Behindertenrechtskonvention die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Unterstützungsmodellen haben. Derzeit sind aber Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psychischen Behinderungen und Menschen mit reinen Sinnesbehinderungen von der Persönlichen Assistenz ausgeschlossen.“

Die unabhängige und weisungsfreie Monitoringstelle überwacht die Einhaltung, Förderung und den Schutz der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Wien.

Die Empfehlung kann auf www.monitoringstelle.wien heruntergeladen werden und steht auch in einfacher Sprache zur Verfügung.

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