Montenegro: Erstes rechtskräftiges Urteil gegen Behinderten-Diskriminierung

Der Oberste Gerichtshof in Montenegros Hauptstadt Podgorica hat am 7. Juli 2020 erstmals ein rechtskräftiges Urteil gesprochen, um den Schutz der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben zu gewährleisten. Er bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung eines Gerichts in Podgorica.

Flagge Montenegro
Alexander Granholm

Eingereicht wurde die Klage von Miroslava Ivanović, montenegrinische Behindertenrechtsaktivistin und stellvertretende Vorsitzende der Jugendorganisation des Europäischen Netzwerks für Selbstbestimmtes Leben (ENIL Youth).

Sie konnte aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ihres Wahllokals in der Stadt Kotor nicht an der Präsidentschaftswahl am 15. April 2018 teilnehmen.

Aufgrund von staatlichen Ankündigungen, dass Wahllokale barrierefrei zugänglich seien, war sie davon ausgegangen, ohne Probleme wählen zu können. Auf die Briefwahl zurückzugreifen, war für sie an diesem Tag nicht mehr möglich.

Einspruch gegen erste Instanz

Am 28. Februar 2020 gab ein Gericht in seinem Urteil Ivanović recht und bestätigte die Diskriminierung. Es forderte die Verantwortlichen – die Stadt Kotor, die staatliche Wahlkommission und den Staat Montenegro – auf, Schritte zu setzen, um eine erneute Diskriminierung zu verhindern. Des Weiteren wurde eine Schadensersatzzahlung verhängt.

Die Stadt Kotor und der Staat Montenegro legten daraufhin Berufung ein, weshalb das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof weitergeführt wurde. Die zuständige Wahlkommission meldete sich im Zuge des Verfahrens nicht zu Wort und blieb auch allen Anhörungen fern.

Rechtskräftiges Urteil

Am 7. Juli 2020 bestätigte der Oberste Gerichtshof schließlich das vorangegangene Urteil.

In Anbetracht dessen wird von den zuständigen Behörden erwartet, bei zukünftigen Wahlen alle notwendigen Schritte zu setzen, damit Menschen mit Behinderungen ihr gleichberechtigtes Wahlrecht ausüben können.

Anti-Diskriminierung gesetzlich verankert

Im Wahlgesetz Montenegros ist festgeschrieben, dass Menschen mit Behinderungen der Zugang zu den Wahllokalen erleichtert werden soll. Zuständig dafür sind die Wahlkommissionen und -gremien.

Das Anti-Diskriminierungs-Gesetz besagt, dass die Verweigerung, Einschränkung oder Behinderung der Ausübung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen als Diskriminierung im Bereich des politischen und öffentlichen Lebens angesehen wird.

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