Mordanklage gegen Arzt Gross ist rechtskräftig

Kurier: Aber viele offene Fragen für die Geschworenen

Heinrich Gross
APA

Die Mordanklage gegen den ehemaligen NS-Arzt (und Gerichtspsychiater) Heinrich Gross ist rechtskräftig, berichtet die Tageszeitung Kurier.

Dem Einspruch seines Anwalts Nikolaus Lehner – „Gross mag ein Feigling gewesen sein. Ein Karrierist. Aber Verbrecher ist er keiner“ – wurde vom Oberlandesgericht Wien nicht Folge geleistet, so der Kurier weiter.

Allerdings gibt das Gericht zu, dass Wesentliches offen geblieben ist. Man spricht sogar von „Schwächen der Anklage“ – bei drei der neun Gross angelasteten Fälle heißt es, ein konkreter Verdacht „erscheint nicht indiziert“.

Die Verhandlungsfähigkeit ist erst zu prüfen. Gross kann sich – berichtet der Kurier – einen Prozess nicht vorstellen: „Ich weiß von der fraglichen Zeit fast überhaupt nichts mehr.“

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