Grüne: Lücke im Heimaufenthaltsgesetz muss geschlossen werden
Die Entscheidung des Landesgerichts Linz, wonach das Wegsperren von Kindern in Käfigbetten unzulässig ist, wird von den Grünen begrüßt.
„Es ist eine unerträgliche Menschenrechtsverletzung, dass in Österreichs Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kranke und Kinder mit Behinderung noch immer in Käfigbetten weggesperrt werden“, kritisiert die Gesundheitssprecherin der Grünen, Eva Mückstein.
Derzeit gilt das Heimaufenthaltsgesetz zwar in allen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen, nicht aber für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Grünen fordern eine rasche Schließung dieser Gesetzeslücke.
„Österreich wird in den nächsten Monaten erneut vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) geprüft. Bis dahin sollte das Heimaufenthaltsgesetz auch für Kinder- und Jugendheime gelten und Käfigbetten der Vergangenheit angehören“, fordert Mückstein.
Die Grünen verlangen eine rasche Schließung der Gesetzeslücke und kritisieren auch den Einsatz von Netzbetten bei Erwachsenen in psychiatrischen Einrichtungen, Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Das Europäische Antifolterkomitee hat dies bei seinem letzten Besuch im Jahr 2009 als menschenrechtswidrigen Freiheitsentzug bezeichnet. Mückstein: „Auch hier sind dringend Ressourcen für Alternativen, wie mehr Personal und ein großzügigeres Platzangebot, zur Verfügung zu stellen.“