Beihilfe zum Suizid sollte in Ausnahmefällen entkriminalisiert werden
Die heute von der Bioethikkommission vorgestellten Empfehlungen zum Thema ,Sterben in Würde‘ bestätigen die Forderung der Grünen, über eine Entkriminalisierung der Beihilfe zum Suizid zu diskutieren.
Derzeit gibt es, wie in der Pressekonferenz der Bioethikkommission berichtet, hier einen Graubereich, der durch enge und klare Kriterien abgelöst werden sollte.
Diskutiert werden sollte eine Reform des § 78 StGB (Suizidbeihilfe). „Eine Trennung von Verleitung, die weiter unter Strafe stehen soll, und Hilfestellung erscheint mir sinnvoll“, sagt die Gesundheitssprecherin der Grünen, Eva Mückstein. „In genau umschriebenen Ausnahmefällen sollte die Hilfestellung durch Angehörige, nahestehende Personen und ÄrztInnen möglich sein.“
Als Voraussetzungen dafür muss eine unheilbare und zum Tod führende Erkrankung vorliegen und die Einwilligungsfähigkeit, der freie und nachhaltige Wille und ein ernsthaftes Verlangen gegeben sein. Eine Begutachtungskommission sollte eine Einzelfallprüfung vornehmen. Gewerbliche Suizidbeihilfe wie in der Schweiz sollte verboten bleiben. Auch bezüglich § 77 StGB, der Tötung auf Verlangen, sehen die Grünen keinen Regelungsbedarf.
„Weiterhin sehe ich einen engen Zusammenhang mit einem Vollausbau der Hospiz- und Palliativbetreuung und bestmöglicher Suizidprävention“, betont Mückstein.
„Erst wenn gewährleistet ist, dass leidende und schwerkranke Menschen medizinisch und zuwendungsorientiert bestmöglich betreut sind, können wir erfassen, ob es trotzdem Menschen gibt, die aufgrund unerträglichen Leidens aus dem Leben scheiden wollen.“ Besonders wichtig ist auch die Absicherung gegen sozialen Druck. Alte und leidende Menschen sollen nicht das Gefühl haben müssen, ihrer Umgebung zur Last zu fallen.