Sechs Parteien-Antrag fordert Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission "Würde am Ende des Lebens"
Auf Initiative der Grünen wurde gestern im Rahmen der Nationalratsdebatte ein Sechs-Parteien-Antrag beschlossen, der die Umsetzung der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ fordert.
„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, den Ergebnissen und Empfehlungen der Enquete-Kommission durch einen gemeinsamen Entschließungsantrag Nachdruck zu verleihen“, sagt die Gesundheitssprecherin der Grünen, Eva Mückstein.
Anknüpfungspunkt war der Bericht der Volksanwaltschaft, der die eklatanten Mängel im Bereich Hospiz- und Palliativbetreuung für Kinder und Jugendliche aufzeigt. Obwohl diese bereits im Jahr 2011 als eigenes gesundheitspolitisches Ziel definiert wurden, besteht derzeit nur ein punktuelles Unterstützungsangebot für die betroffenen Familien.
„Hauptgrund für den allgemein mangelnden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sind zersplitterte Kompetenzen und Finanzierungsströme. Umso wichtiger ist es deshalb, dass alle Parteien weiterhin nachdrücklich zu den vereinbarten strukturellen und finanziellen Zielen stehen. Vor allem die Einsetzung von jeweils 18 Millionen Euro in den Jahren 2016 und 2017 zusätzlich zum Status Quo ist dringend nötig für den Ausbau der Versorgung am Lebensende“, erläutert Mückstein.
Wie in der Empfehlung Nr. 12 des Berichtes der Enquete-Kommission festgelegt wurde, sollen die Mittel für die Umsetzung des Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes Eingang in die Agenda der kommenden Finanzausgleichsverhandlungen und Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern finden.
Beschlossen wurde auch die Einsetzung eines/einer österreichweiten, unabhängigen Hospiz- und Palliativkoordinator/in, die Einsetzung eines Hospiz- und Palliativforums, und die Erstellung eines Hospiz- und Palliativ Care Stufenplanes mit Umsetzung bis 2020.
„Ein Ergebnis der Enquete-Kommission war auch, dass die Instrumente der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht weiterentwickelt werden müssen. Der gemeinsame Antrag fordert die zuständigen Regierungsmitglieder auf, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen“, hält Mückstein fest.