Grüne fordern überdies Heimaufenthaltsgesetz auch für Kinder- und Jugendheime
Die Grünen begrüßen den Erlass des Gesundheitsministeriums für ein Verbot der Verwendung von Netzbetten in der Psychiatrie und in Heimen.
Österreich entgeht damit einer erneuten Rüge des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Auch die Volksanwaltschaft hat die Verwendung von Netzbetten kritisiert.
„Es ist sehr erfreulich, dass endlich das Verbot von Netzbetten durchgesetzt und damit eine unerträgliche Menschenrechtsverletzung in Österreich beendet wird“, so die Gesundheitssprecherin der Grünen, Eva Mückstein. Allerdings: „Es müssen jedoch auch die Ressourcen in der Psychiatrie und in den Heimen verbessert werden, wie etwa mehr Personal und ein größeres Platzangebot.“
Die Grünen weisen auf eine weitere Gesetzeslücke hin: Derzeit gilt das Heimaufenthaltsgesetz zwar in allen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für Menschen mit intellektuellen oder psychischen Beeinträchtigungen, nicht aber für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. „Diese Gesetzeslücke muss ebenso rasch geschlossen werden“, fordert die Grüne.