„Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen“

Behindertengleichstellungsgesetz soll demnächst vom Ministerrat beschlossen werden

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Österreich für Behindertenrechte

„Wird das Behindertengleichstellungsgesetz in der jetzigen geplanten Form in Kraft treten, werden wir in vielen Bereichen des Lebens noch lange Zeit um die Gleichstellungsrechte für Menschen mit Behinderung kämpfen müssen“, meint Martin Ladstätter vom Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“.

Aus einer APA-Aussendung vom 22. Februar geht hervor, dass der jetzige Entwurf des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes demnächst vom Ministerrat beschlossen werden soll. Sozialministerin Haubner erhofft sich vom geplanten Behindertengleichstellungsgesetz eine Signalwirkung.

„Eine wirkliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung wird allerdings auch dann noch lange nicht in Sicht sein. Der derzeitige Entwurf des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes, enttäuscht uns sehr und verdient seinen Namen noch nicht“ erklärt Ladstätter.

Denn unklar ist nach wie vor ob und wann die Österreichische Gebärdensprache gesetzlich anerkannt wird, ob und wann je durch gesetzliche Grundlagen die Situation von Frauen mit Behinderung verbessert wird, ob und wann es je gesetzliche Grundlagen für das Recht auf Integration für Menschen mit Behinderung im Bildungsbereich nach der Pflichtschule geben wird und ob und wann bestimmte Berufsverbote für Menschen mit Behinderung aufgehoben werden.

Was bauliche Barrieren betrifft, so ist im derzeitigen Gesetzesentwurf eine sehr lange Übergangsfrist von 10 Jahren geplant. Was das heiß diskutierte Verbandsklagerecht betrifft, so soll lediglich die ÖAR die Möglichkeit bekommen eine Klage vorzuschlagen, die allerdings nur dann eingereicht werden kann, wenn im Bundes-Behindertenbeirat dafür eine 2/3-Mehrheit gefunden wird. Ansonsten müsse man bei Diskriminierungen auf dem Zivilweg auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten klagen.

Konkret stellt sich das Prozedere bei einer Einzelklage wie folgt dar: Hat ein Betroffener keinen Zugang zu einem Gebäude, könne er sich an das Bundessozialamt in seinem jeweiligen Bundesland wenden, das ein Schlichtungsverfahren mit einem Mediator vornehme. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Lösung zwischen den Streitparteien, dann müsse der Betroffene mit einer Klage den Zivilweg – auf eigene Kosten – beschreiten und auf Schadenersatz klagen.

In der bereits angesprochenen APA-Presseaussendung kommentiert Staatssekretär Dolinschek die langwierige Entstehungsgeschichte des jetzigen Gesetzesentwurfes mit: „Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen“. Was den Kampf um die Gleichstellungsrechte von Menschen mit Behinderung in Österreich betrifft, so ist dieser Sager wohl auch sehr zutreffend!

Bisher haben Sozialministerin Haubner und Staatssekretär Dolinschek lediglich mit Vertretern aus Wirtschaft, Sozialpartnerschaft und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) über das geplante Bundesbehindertengleichstellungsgesetz diskutiert.

„Wir erwarten, dass auch ein offener Dialog mit dem Aktionsbündnis „Österreich für Behindertenrechte“ und anderen Behindertenorganisationen, die sich bereits seit vielen Jahren für die Rechte behinderter Menschen einsetzen und sich dadurch zu Experten auf diesem Gebiet entwickelt haben, geführt wird! Dieser Dialog sollte unbedingt stattfinden, bevor der jetzige vorliegende zahnlose Gesetzesentwurf vom Ministerrat beschlossen wird.“, so Ladstätter.

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