Münchener Flughafen auf dem Prüfstand

Das Reisen für Menschen mit Behinderungen am Flughafen München stand auf dem Prüfstand. Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch

Nur fliegen ist schöner?
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Grund ist die EU Richtlinie 1107/2006 vom 05.07.2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, die am 26.07.2008 in Kraft tritt und die Mitgliedstaaten auffordert, gleichwertige Reisebedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen sicherzustellen.

Wenn einer eine Reise tut, weiß er viel zu erzählen, insbesondere wenn er in seiner Mobilität eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen ist. Reisen ist und bleibt für mobilitätseingeschränkte Menschen ein Abenteuer. Bei Busreisen ist es die fehlende oder defekte Rampe, bei der Bahn der Zugang zu Bahnsteig und Zug, der sich meist wegen der Stufen oder des fehlenden Servicepersonals bei der Bahn als unüberwindbare Hürde darstellt.

Anita Knochner, Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung und selbst Rollstuhlfahrerin, ist über die vielfältigen Probleme eines behinderten Reisenden gut informiert. Als reisefreudige Vielfliegerin greift sie auf einen reichen Erfahrungsschatz zurück, der ihr die Entscheidung für Auto und Flugzeug als geeignete Fortbewegungsmittel leicht gemacht hat. Erfreut zeigte sie sich, als sich in Gesprächen mit der Flughafen München GmbH und mehreren Fluggesellschaften abzeichnete, dass Reisen mit dem Flugzeug für Menschen mit Behinderung künftig noch einfacher gemacht werden soll.

Grundlage für das Gespräch war ein bereits bestehendes Leistungsverzeichnis für die Betreuung von Passagieren mit Mobilitätseinschränkung. Dieses Leistungsverzeichnis wurde den Bestimmungen der EU angepasst und zur Freude der Behindertenbeauftragten auch zeitnah umgesetzt. So besteht zukünftig z.B. eine Pflicht zum Ausweis von pick-up-Punkten, dazu gehören Check-in Schalter, Hauptinformation Zentralbereich, Infoschalter Abflugbereiche, und drop-off Punkte, zu denen Abholwartebereiche/Ankunftsbereiche und Infoschalter Ankunftsbereiche zählen. Es müssen einheitliche Qualitätsstandards festgelegt werden und eine Schulung des Personals erfolgen. Die Gesamtverantwortung für die Betreuung obliegt künftig den Leitungsorganen der Flughäfen.

„Der Flughafen München war schon in der Vergangenheit ein vertrauenswürdiger Partner für behinderte Menschen, der Service und auch die Barrierefreiheit ermöglicht einen problemfreien Reiseantritt, erklärte Knochner. Dass der Münchner Flughafen zeitnah die EU Richtlinie umsetze, sei nicht weiter erstaunlich, denn bereits in der Vergangenheit ist den Bedürfnissen mobilitätseingeschränkter Menschen besondere Beachtung geschenkt worden, so Knochner. „Ich wünsche mir, dass die zeitnahe Umsetzung der EU Bestimmungen Beispiel machen wird und andere Verkehrsanbieter motiviert es ihnen gleich zu tun.“

Beim letzten Treffen mit den Behindertenbeauftragten der anderen 15 Bundesländer thematisierte Knochner die EU Richtlinie und deren Umsetzung und warb für gleiche Bedingungen an allen Flughäfen Deutschlands. „Zudem müssen auch die Reisebüros auf die Besonderheiten für mobilitätseingeschränkter Personen aufmerksam gemacht werden. Die Servicekette beginnt beim Betreten des Reisebüros und bereits hier muss klar sein, welche Daten dem Flughafen geliefert werden müssen, damit dieser seinen Job ordentlich ausführen kann.“ Knochner wirbt als nächstes bei den deutschen Reisebürokooperationen und größeren deutschen Reiseveranstaltern um entsprechende Unterstützung.

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