Das erste österreichische Arbeitsmuseum in Steyr ermöglicht einen umfassenden barrierefreien Zugang zum Museumsgebäude und den Ausstellungen. Ein Erfolg konsequenter Anstrengungen.
Die Landesausstellung „Arbeit/Mensch/Maschine“ des Landes Oberösterreich im Jahr 1987 ermöglichte die Gründung des ersten österreichischen Arbeitsmuseums.
Bereits von Beginn an sollte es ein Museum anderer Art in Steyr werden, dessen Anspruch über reine Musealisierung der Arbeit hinausreicht.
Wechselnde Ausstellungen, technikgeschichtliche Präsentationen und Auseinandersetzung mit sozialhistorischen und gesellschaftlichen Fragen österreichischer Zeitgeschichte prägten den Betrieb, der von einem privaten Trägerverein (u.a. AK, Stadt Steyr, Gewerkschaft) betriebenen Einrichtung.
„Come-In!“ – das Projekt für barrierefreie Museen
Möglichst für alle Menschen zugänglich zu sein, war immer ein wichtiges Ziel für das Museum. Daher gab es für die Leitung auch kein Zögern, an dem internationalen EU-Projekt, das im Rahmen von Interreg Central Europe gefördert wurde, teilzunehmen. Insbesondere kleine und mittelgroße Museen wurden zur Kooperation eingeladen.
Das „Come-In!“-Netzwerk entwickelte gemeinsam mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen (für Österreich: ÖZIV) Barrierefreiheitsstandards für Museen.
Diese Vorgaben für einen möglichst barrierefreien Zugang für alle Menschen wurden von einigen Museen im Projektzeitraum 2016 bis 2019 getestet: Museen aus Polen, Kroatien, Italien, Slowenien, Deutschland und das Museum Arbeitswelt in Steyr.
Die Grundsätze orientieren sich an den nationalstaatlichen Rechten und insbesondere auch an der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK), bieten aber eine brauchbare Anleitung für konkrete und zweckmäßige Umsetzung. So wird postuliert, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, an allen Aktivitäten in Museen teilzunehmen.
Die Museen verpflichten sich zum Dialog, um herauszufinden, was Menschen mit Behinderungen wollen, und wie man das ermöglichen kann. Dabei soll das soziale Modell von Behinderung Anwendung finden und anerkannt werden, dass diese als Folge von durch die Gesellschaft geschaffenen Barrieren entsteht.
Praxisschritte werden sichtbar
Die Verpflichtung Österreichs zu einem barrierefreien Zugang auch für Kultureinrichtungen wird nicht bestritten und immer besser umgesetzt.
Zur Barrierefreiheit hat sich Österreich ebenfalls in der UN-BRK, konkret in Artikel 9, verpflichtet. Nicht nur das, in dieser Bestimmung bekennt sich Österreich auch dazu, durch geeignete Maßnahmen die gleichberechtigte Teilhabe sicherzustellen.
Ebenso wichtig ist die Verpflichtung Österreichs durch Artikel 30 UN-BRK, die für Menschen mit Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben absichert.
Hier wird sehr deutlich auch der Zugang in barrierefreien Formaten festgeschrieben, der insbesondere bei der Kulturvermittlung in Museen eine anspruchsvolle Aufgabe darstellt.
Im Museum Arbeitswelt Steyr merkt die/der Besucher*in sofort, dass Barrierefreiheit ein selbstverständliches Angebot sein muss und immer die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen Rücksicht angestrebt wird.
Die aktuelle Ausstellung „Arbeit ist unsichtbar“ vermittelt nicht nur die Gegenwart, sondern erzählt die Entwicklung der Arbeitswelt in den letzten 150 Jahren sowie die Änderungen für die Menschen. Ein Blick zurück soll helfen, die Grenzen zu erkennen, aber auch aktuelle Entwicklungen besser einzuordnen.
Auch ein kleines Museum in einer kleineren Stadt kann ein barrierefreies Angebot zur Verfügung stellen. Die erarbeiteten Barrierefreiheitsstandards des EU-Projekts „Come-In!“ sollten eine willkommene Anregung für andere österreichische Museen sein, die Zugänglichkeit und Barrierefreiheit entsprechend zu verbessern.
theresia haidlmayr
11.01.2020, 21:02
Ich war 1987 dabei, damit das Museum Arbeitswelt entsprechend barrierefrei wurde. der Architekt wußte worum es geht, seine Frau ist Rollstuhlfahrerin. Also bedurfte es keiner Aufklärung