"Wien ist anders" - dieser Slogan bewahrheitet sich auch beim MuseumsQuartier (MQ): Nunmehr sind elf Monate seit der Eröffnung im Juni 2001 vergangen aber das MQ ist noch längst nicht zugänglich.
Immerhin kann wieder von einigen Neuerungen berichtet werden. So gibt es weitere Parkplätze in der Tiefgarage samt verbesserter Beschilderung, drei neue Parkplätze im Hof und in Kürze zwei weitere vor dem MQ in der Mariahilfer Straße, Fahrzeuge des Fahrtendienstes dürfen in die Innenhöfe fahren.
Der Eingang Breite Gasse soll im nächsten Jahr einen Lift erhalten und somit barrierefrei benützbar sein. Damit wird die derzeitige ungesetzliche Situation ihr Ende haben. Weiters werden bei insgesamt sechs Türen elektrische Türöffner sowie Außenglocken bei den großen Museen installiert sowie Handläufe im Haupteingangsbereich angebracht werden. Auch soll die Programmierung von barrierefreien websites in Kürze umgesetzt werden.
Durch das ständige Drängen von BIZEPS wurde nun endlich eine Teststrecke für das Blindenleitsystem in den Innenhöfen installiert.
Insgesamt stehen für notwendige Maßnahmen für dieses Jahr ein Betrag von 74.000 Euro zur Verfügung. Damit können aber nicht alle erforderlichen Maßnahmen finanziert werden und daher ist diese viel zu geringe Summe völlig indiskutabel.
Konkret bedeutet das, daß der Bund und das Land Wien Mittel zur Verfügung stellen muß. Insbesondere wird der Wiener Kulturstadtrat an seine Aussage vom August 2001 zu erinnern sein, wonach in seinem Ressort noch einige Millionen Schilling für diese Zwecke vorhanden sind.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Beantwortung einer schriftlichen parlamentarischen Anfrage der grünen Abg. Haidlmayr an die zuständige Kulturministerin, Elisabeth Gehrer, betreffend das MuseumsQuartier. Darin führt sie aus, ihr wäre bekannt, „dass das MQ in Erfüllung der jeweils geltenden einschlägigen Bestimmungen (ÖNORM B 1600 … und die ÖNORM B1601 … ) gebaut wurde. Die Bereitstellung der Finanzierung für das MQ ist aber vor dem Inkrafttreten der zitierten Verfassungsbestimmung (gemeint ist das Benachteiligungsverbot in Artikel 7 Abs. 1, d.Red.) erfolgt.“
Bedauerlicherweise wurde der Kulturministerin ein unrichtiger Text zum Unterschreiben vorgelegt, denn es ist ja allgemein bekannt, dass das MQ keineswegs gemäß den ÖNORMEN B 1600 und 1601 gebaut wurde. Wahr ist, dass der Kulturbau nur so strotzt vor Verstößen gegen die beiden Normen, die den Stand der Technik repräsentieren.
Ein starkes Stück und im Grunde unbegreiflich ist Gehrers Meinung, öffentliche Gelder dürfen ruhig zur Diskriminierung behinderter Menschen verwendet werden, solange es keine explizite Verfassungsbestimmung gibt, die dies verbietet.
Diese Antwort offenbart ein mehr als fragwürdiges Demokratieverständnis, welches man eigentlich von einer Spitzenrepräsentantin des Staates nicht erwarten würde.