Haubner: Herbert Haupt wird Behindertenanwalt
„Mit Herbert Haupt erhalten die rund 1,5 Millionen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Österreich einen starken Anwalt für ihre Interessen. …
Vor 20 Jahren – im Juni 2005 vom Nationalrat beschlossen – wurde die Behindertenanwaltschaft als Unterstützung im Kampf gegen Diskriminierung ins Leben gerufen. Lange jedoch war ihre tatsächliche Hilfestellung eher begrenzt. Mit der Eröffnung neuer Regionalbüros könnte sich dies nun – möglicherweise – ändern. Ein Kommentar.
Eigentlich gibt es keine Behindertenanwaltschaft; trotzdem hat sich diese Benennung eingebürgert und wird auch aktuell so verwendet – so wie in diesem Artikel.
Was es seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2006 gibt, ist ein Anwalt oder eine Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen plus Büroteam. In der Kurzfassung ist von einem Behindertenanwalt oder einer Behindertenanwältin die Rede.
Der Behindertenanwalt oder die Behindertenanwältin ist zuständig „für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG)“ oder „der §§ 7a bis 7q des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG)“ diskriminiert fühlen.
Der Anwalt bzw. die Anwältin ist Teil des Sozialministeriums, aber „in Ausübung seiner oder ihrer Tätigkeit selbständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden“. Er oder sie soll „als zentrale Anlaufstelle zur Beratung in Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen“ dienen.
Sowohl bei Herbert Haupt als auch bei Erwin Buchinger, die jeweils als Behindertenanwalt tätig waren, gab es massive Kritik an der parteipolitischen Besetzung des Postens.
Die Bilanz der vergangenen 20 Jahre zeigt leider, dass die Behindertenanwaltschaft ihrem gesetzlichen Aufgaben nicht gerecht wurde.
Bereits in einem Pressegespräch zur Bilanz 2012 erklärte der damalige Behindertenanwalt Erwin Buchinger (2009-2017), dass nur 243 von 573 Fällen (42 %) tatsächlich in das definierte Aufgabengebiet fielen – ein Problem, das auch schon unter seinem Vorgänger Herbert Haupt (2006-2009) bestand.
Auch die zentrale Aufgabe, Betroffene bei Schlichtungen zu unterstützen und bei Bedarf Verbandsklagen zu führen, wurde weitgehend vernachlässigt.
Laut dem ehemaligen Behindertenanwalt Hansjörg Hofer (2017-2022) gab es vor 2011 nicht einmal Zahlen zu dieser Kernfunktion. Zwischen 2011 mit 21 Schlichtungen und 2016 mit 53 Fällen stieg die Zahl der Begleitungen zunächst deutlich an, sank jedoch bis 2019 wieder auf 31.
Statt aktiv bei der Gleichstellung zu helfen, verlegte sich die Behindertenanwaltschaft auf Podiumsdiskussionen und Pressegespräche. Selbst im Bericht für 2023 werden mehr Vorträge als konkrete Unterstützungen bei Schlichtungen angeführt.

Christine Steger, seit 2023 Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, berichtete in einer Presseaussendung von einem erfreulichen Trend.
Im ersten Halbjahr 2025 verzeichneten die neu eröffneten Regionalbüros in Graz und Salzburg gemeinsam mit der Zentrale in Wien rund 20 % mehr Beratungsfälle als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Behindertenanwältin Christine Steger betont gegenüber BIZEPS:
Zu Beginn meiner Tätigkeit habe ich es mir zum erklärten Ziel gemacht, mehr Menschen als bisher zu erreichen, die Diskriminierungserfahrungen gemacht haben und sich dagegen wehren möchten.
Die Statistik zeigt hier eine deutliche Kurve nach oben, ich freue mich immens, dass mehr Menschen den Weg zu uns finden und es insgesamt mehr Schlichtungen gibt!
Wie die Behindertenanwaltschaft gegenüber BIZEPS mitteilte, ist auch ein deutlicher Anstieg der Unterstützung bei Schlichtungsverfahren zu verzeichnen.
Im 1. Halbjahr 2025 wurden 34 Schlichtungen begleitet, rund 31 % mehr als die 26 Fälle im Vorjahr. Ergänzend wurden vier Verbandsschlichtungen initiiert.
Die Entwicklung macht Hoffnung, denn vieles deutet auf eine Trendwende in der Behindertenanwaltschaft hin.
Die neue Dynamik ist ermutigend – entscheidend wird jedoch sein, ob sie auch nachhaltig ist und dauerhaft sichtbare Erfolge bringt.
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