Der Standard: Mit der Integration ist nach der achten Schulstufe plötzlich Schluss
Der Standard berichtet: „Die Integration in der Schule ist seit 1993 gesetzlich geregelt, allerdings nur bis zum achten Pflichtschuljahr. Bis zum 14. Lebensjahr haben also Kinder mit Behinderung die Chance integrativ, gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet zu werden. Allgemein höhere Schulen und berufsbildende Schulen bleiben Jugendlichen mit Behinderung jedoch verschlossen. Die Unterstufe darf noch absolviert werden, doch ein Wechsel in eine HAK ist kaum mehr möglich. Das Recht auf Bildung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist begrenzt.“
In Österreich sind kaum Bestrebungen seitens der politisch Verantwortlichen festzustellen auch weiterführend Integration zu sichern.