AK-Studie bestätigt Kritik von Antragsteller:innen an PVA-Begutachtung
Täglich wenden sich Mitglieder an die Arbeiterkammer Oberösterreich und schildern ihre Probleme in Zusammenhang mit Gutachten durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). …
Begutachtungsverfahren: Verhaltenskodex und Vertrauenspersonen für PVA - Beschwerdemanagement und Leitfaden auch für SMS
Nach der aktuellen Kritik an Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann zu Gesprächen mit der PVA geladen. Dabei wurde gemeinsam vereinbart, Verbesserungen im System der Begutachtungen voranzutreiben.
„Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, muss sie bekommen – und zwar auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich als Bittsteller fühlen“, betont Schumann. Ein treffsicheres System sei entscheidend: Leistungen sollen jenen zugutekommen, die Anspruch darauf haben.
Besonderes Augenmerk gilt dem respektvollen Umgang: „Menschen in Begutachtungsverfahren befinden sich in schwierigen Situationen und haben Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung.“ Gleichzeitig brauche es auch Respekt gegenüber Gutachterinnen und Gutachtern.
Es wird umgehend ein verbindlicher Verhaltenskodex erstellt, der von allen internen und externen Gutachter:innen einzuhalten ist. Dieser soll klare Leitlinien für die Kommunikation mit Versicherten festlegen und einen respektvollen, empathischen und wertschätzenden Umgang sicherstellen. Die Einhaltung des Kodex wird systematisch kontrolliert.
Die im Verhaltenskodex festgelegten Standards werden verbindlich in die Zertifizierungs- und Rezertifizierungslehrgänge der Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK) integriert.
Darüber hinaus wird das Thema Kommunikation gezielt ausgebaut: Schulungen sollen verstärkt empathische Gesprächsführung, aktives Zuhören sowie den professionellen Umgang mit schwierigen Situationen vermitteln, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Versicherten besser gerecht zu werden.
Künftig soll die Mitnahme einer persönlichen Vertrauensperson – in der Regel eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger – nicht nur beim Pflegegeld, sondern auch bei Verfahren im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen ausdrücklich ermöglicht werden. Antragstellerinnen und Antragsteller sollen aktiv und rechtzeitig auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.
Die Rahmenbedingungen für Begutachtungen werden weiterentwickelt, um fundierte und nachvollziehbare Entscheidungen zu ermöglichen. Dazu zählen insbesondere eine der Fallkomplexität entsprechende Dauer der Begutachtung sowie nachvollziehbare Begründungen von Entscheidungen insbesondere bei Ablehnungen.
Zur weiteren Stärkung der Qualität sollen das Beschwerdemanagement kontinuierlich verbessert sowie zusätzliche Qualitätssicherungsmaßnahmen gesetzt werden, um die Entscheidungsprozesse qualitativ weiterzuentwickeln. Fairness und Nachvollziehbarkeit werden damit gewährleistet.
„Es ist unabdingbar, dass Entscheidungen fair, verständlich, mit Empathie und Wertschätzung sowie auf hoher Qualität basieren. Kritik muss ernst genommen werden“, verweist Schumann auf den verbindlichen Charakter der Maßnahmen sowie deren Einhaltung, die durch PVA-interne Weisungen sichergestellt sind.
Auch im Sozialministeriumservice, in dessen Auftrag ebenfalls Begutachtungen durchgeführt werden, werden Verbesserungen umgesetzt. Dazu zählt die Etablierung eines umfassenden, strukturierten Beschwerdemanagements in allen Landesstellen, um Rückmeldungen strukturiert zu erfassen, allfälligen Verfehlungen auf den Grund zu gehen und konsequent für Qualitätsverbesserungen zu nutzen.
Zudem wird ein kompakter und praxisnaher Leitfaden für Gutachter:innen etabliert. Dieser soll klare Leitlinien für den Ablauf von Begutachtungen festlegen – etwa welche Standards sicherzustellen sind, welche Inhalte zu dokumentieren sind und wie in Konfliktsituationen professionell zu reagieren ist.
Ein in besonderer Fokus liegt auch auf einer hohen Sensibilität im Umgang mit den begutachteten Personen und transparenter Kommunikation gegenüber den Betroffenen, beispielsweise durch ein verständliches Infoschreiben zum Ablauf der Begutachtung – inklusive ausdrücklicher Information, dass Vertrauenspersonen zur Begutachtung mitgenommen werden dürfen und Atteste zu übermitteln sind, damit sie bestmöglich in die Beurteilung einfließen können.
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