Bundesministerin Beate Hartinger-Klein präsentiert neue Lohnförderung zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen
Vor dem Hintergrund des im Nationalrat einstimmig beschlossenen Inklusionspaketes, welches untere anderem eine Erhöhung der budgetären Mittel für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt vorgesehen hat, wurde seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in Abstimmung mit den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.
Dieses fand beim Ausgleichstaxfonds-Beirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen, der Länder und der Sozialpartner, umfassende Zustimmung.
Neben der bereits erfolgten Entbürokratisierung der Entgeltbeihilfe sowie dem Ausbau der von den Integrativen Betrieben durchgeführten Lehre und der Berufsausbildungsassistenz wurde nunmehr das Herzstück der Maßnahmen umgesetzt.
Im Rahmen der neu geschaffenen Inklusionsförderung können Dienstgeberinnen und Dienstgeber bei der Neuaufnahme von begünstigten Behinderten, die über eine Eingliederungsbeihilfe vom AMS gefördert wurden, für ein Jahr eine Unterstützung in Höhe von 30 % des Bruttogehaltes beim Sozialministeriumservice beziehen. Für nicht-einstellungspflichtige Unternehmen gebührt die InklusionsförderungPlus (Erhöhung der Förderung um 25 %).
„Ich bin sicher, dass uns mit der Inklusionsförderung und der InklusionsförderungPlus ein weiterer wichtiger Schritt gelungen ist, Menschen mit Behinderungen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu inkludieren. Hierbei handelt es sich auch um ein wichtiges Signal an Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die durch die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eine Vorbildwirkung einnehmen und durch die Förderung gezielt unterstützt werden sollen,“ ist Ministerin Hartinger-Klein überzeugt.
„Ebenso freut es mich, dass ab sofort die neue Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache abrufbar ist. Diese wurde in intensiver Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen erarbeitet und stellt ein europaweites Best-Practice-Beispiel dar.“
Weiterführende Informationen zur Inklusionsförderung sowie die neue Fassung der Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind auf den Internetseiten des Sozialministeriums und des Sozialministeriumservice abrufbar.