NAP Behinderung: Politik der vagen Zugeständnisse und Versprechungen

Im Juli wurde der Nationale Aktionsplan für Behinderung (NAP) vom Ministerrat beschlossen. Die ÖAR hat die einzelnen Punkte dem Entwurf gegenübergestellt und ist dabei auf interessante Details gestoßen.

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Streichungen, Aufweichungen und nur geringfügigste Verbesserungen gegenüber dem Entwurf – das ist das Ergebnis der ÖAR-Recherchen. War im Entwurf noch fix von einer „Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)“ die Rede, so sieht der fertige Aktionsplan lediglich nur noch die „Breit angelegte Diskussion …“ vor. ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget kann nur mehr den Kopf schütteln: „Ein Schritt vor, aber zwei Schritte zurück! Die Evaluierung des BGStG hat doch deutlich gezeigt, dass ohne die fixe Einführung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruches das Gesetz auch weiterhin kein wirksames Instrument bleibt, das Diskriminierungen verhindern kann! Warum wird hier Zeit und Geld in Evaluierungen gesteckt, an deren Ergebnisse man sich ohnehin nicht halten will?“

Ersatzlos gestrichen wurden auch zwei wichtige Maßnahmen für blinde Menschen: Die Anerkennung der Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme und die Finanzierung des Mobilitäts- und Orientierungstrainings sowie des Low Vision-Trainings als Leistung der medizinischen Rehabilitation. Entscheidende Unterstützungsmaßnahmen für blinde Menschen, die ihnen ein selbständiges Zurechtkommen im Alltag ermöglichen würden!

Ebenso scheint kein durchgängiges Interesse in Sachen Pflege vorhanden zu sein, denn der Punkt „Evaluierung der Rahmenbedingungen für die 24- Stunden-Betreuung für die Betreuten, Angehörigen und BetreuerInnen“ wurde ersatzlos gestrichen.

Einige Punkte hebt ÖAR-Präsident Voget jedoch auch positiv hervor: „Erfreulich ist, dass dem Vorschlag der ÖAR nach Streichung einer geplanten volkswirtschaftlichen Studie über Kosten und Nutzen von Barrierefreiheit Folge geleistet wurde, denn der barrierefreie Zugang zu Gebäuden ist ein Menschenrecht und kann keinen volkswirtschaftlichen Kriterien folgen. Man denke nur an die steigende Überalterung der Bevölkerung; diese wird eine laufende barrierefreie Adaptierung der Umwelt automatisch notwendig machen!“

Im Titel des Aktionsplanes wird nun übrigens Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention genommen. Damit ist klar festgelegt, dass die Konvention als Maßstab für die Umsetzung des Aktionsplanes dient. Bekanntermaßen hat Österreich die Konvention ja schon 2008 unterzeichnet.

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