NAP für Österreich: Alle müssen an einem Strang ziehen!

Eine Stellungnahme seitens der ÖAR zum Aktionsplan ist in Arbeit und wird, mit den Mitgliedern akkordiert, rechtzeitig bis 17. Februar fertig gestellt sein.

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Der „Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen“ mit dem erklärenden Untertitel „Die behindertenpolitische Strategie Österreichs 2012-2020“ liegt vor und präsentiert sich als umfangreiches Werk von 97 Seiten, gegliedert in acht ausführende Kapitel.

Zwei Punkte stechen jedoch gleich ins Auge: Wenn unmittelbar zu Beginn festgestellt wird, dass Inklusion als „Vision und Gestaltungsauftrag“ bezeichnet wird, dann stellt sich angesichts der Kenntnis des Inhaltes der UN-Behindertenrechtskonvention die berechtigte Frage, warum hier nicht eine Verpflichtung und ein Umsetzungsauftrag festgeschrieben wurde? Ebenso fällt ein Satz im 2. Absatz des einleitenden Kapitels auf, der weiterreichende Handlungsschritte nach sich zu ziehen haben wird: „… Die neun Bundesländer sind daher eingeladen, jeweils eigene Landesaktionspläne für Menschen mit Behinderungen auszuarbeiten und zu beschließen …“

ÖAR-Vizepräsident Mag. Michael Svoboda dazu: „Eine österreichische behindertenpolitische Strategie, zu der die neun Bundesländer eingeladen sind, ihre regionalen Vorstellungen beizusteuern, wird so wahrscheinlich nicht funktionieren können. Die ÖAR geht davon aus, dass hier intensivste Lobbyarbeit in den Bundesländern vonnöten sein wird, damit auch in Zukunft die Gleichstellung aller Menschen mit Behinderung in Österreich vorangetrieben werden kann!“

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