Die Volksanwaltschaft ist mit der Erstellung eines Entwurfs beauftragt und ersuchte daher die Zivilgesellschaft, sich bis Ende Oktober 2014 in den Entstehungsprozess einzubringen.
„Das Regierungsübereinkommen 2013-2018 setzt sich zum Ziel, den Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Dazu soll ein Nationaler Aktionsplan ?Menschenrechte? beschlossen werden“, informiert die Volksanwaltschaft auf ihrer Homepage.
BIZEPS-Stellungnahme
BIZEPS ist dieser Bitte am 13. Oktober 2014 nachgekommen. Die BIZEPS-Stellungnahme vom 13. Oktober 2014 finden Sie hier online: Word sowie PDF.
Hinsichtlich unserer Motivation hielten wir in dem Schreiben fest: „Als Zentrum für Selbstbestimmtes Leben sehen wir es als unsere Aufgabe, an der Umsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderungen aktiv mitzuwirken und tun dies hiermit gerne, da wir dem Selbstverständnis der Volksanwaltschaft als Menschenrechtshaus der Republik viel abgewinnen können.“
Wir erinnerten in diesem Zusammenhang an die Prüfung Österreichs durch den zuständigen UN-Fachausschuss im Herbst 2013 hinsichtlich der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dieses Gremium hat eine umfangreiche Liste mit Handlungsempfehlungen erstellt.
Scharl: „Wir erhoffen uns konkrete Maßnahmen“
BIZEPS unterstreicht in der Stellungnahme: „Wir erhoffen uns von einem Nationalen Aktionsplan Menschenrechte daher konkrete Maßnahmen, die die Ziele der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen und deren Umsetzung auch messbar ist.“
„Barrierefreiheit ist eine der Grundvoraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben. Da Selbstbestimmung und Gleichstellung Menschen mit Behinderungen aber immer noch oft erschwert bzw. verwehrt werden – vor allem durch fehlende Rahmenbedingungen – braucht es in diesem Bereich eine umfassende, wirksame Gesetzgebung“, hält Magdalena Scharl (BIZEPS) zur Schwerpunktsetzung in der Stellungnahme fest.
Vielfach werden Themen im Zusammenhang mit behinderten Menschen unhinterfragt und ausschließlich dem Sozialbereich zugeordnet und nicht unter dem Aspekt der Menschenrechte gesehen.
„Ein ganz besonders krasses Beispiel dafür ist, dass nach wie vor viele Menschen mit Behinderung in teils großen Institutionen leben müssen, ohne wählen zu können, wo und mit wem sie leben. Dies widerspricht ganz klar der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, führt Scharl aus und ergänzt: „Österreich hat sich 2008 verpflichtet, diesen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag umzusetzen. Dafür müssen konkrete Maßnahmen gesetzt werden. Das erhoffen wir uns von einem inklusiv gestalteten Nationalen Aktionsplan Menschenrechte.“
Stellungnahmen der Zivilgesellschaft
Die Volksanwaltschaft veröffentlichte die eingelangten Stellungnahmen der NGOs auf ihrer Homepage.