Nationalrat am 22. April 2021: Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung

Am Donnerstag den 22. April 2021 stehen unter anderem die weitere Aufstockung der Notstandshilfe bis Ende Juni, zusätzliche Corona-Hilfen für selbständige KünstlerInnen in Notlage, eine umfassende Reform des Exekutionsrechts sowie eine Novelle zum Patentanwaltsgesetz auf der Tagesordnung des Nationalrats.

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Eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes hat unter anderem die Einrichtung von zentralen Servicecentern der Justiz und die Bündelung von Sexual-Strafverfahren bei speziell geschulten RichterInnen zum Inhalt.

Zudem wenden sich die Parlamentsfraktionen und BürgerInnen mit verschiedenen Anliegen an die Regierung. Dabei geht es etwa um bessere Chancen für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, „Nachtgutstunden“ für alle Beschäftigten in der Pflege und um eine Sensibilisierung für Gewalt gegen Frauen bei der RichteramtsanwärterInnen-Ausbildung.

Einhellig haben sich die Fraktionen im Sozialausschuss dafür ausgesprochen, den gesetzlichen Rahmen in Bezug auf die Einstufung von Menschen mit Behinderung als arbeitsunfähig zu ändern.

Arbeitsminister Martin Kocher wird ersucht, bis Jahresende ein Gesamtkonzept vorzulegen, wobei die Abgeordneten unter anderem darauf drängen, bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit die UN-Behindertenrechtskonvention sowie alle relevanten Parameter wie die Kompetenzen einer Person und mögliche Unterstützungen zu berücksichtigen.

Zudem soll die Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vor dem 25. Lebensjahr im Regelfall nicht möglich sein. Auch die Durchlässigkeit zwischen Beschäftigungswerkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt ist den Fraktionen ein Anliegen.

Hintergrund für die Entschließung ist der Umstand, dass es immer wieder vorkommt, dass Menschen mit Behinderung gegen ihren Willen als arbeitsunfähig eingestuft werden. Damit verlieren sie etwa den Anspruch auf Unterstützung durch das AMS.

Zudem wird eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt angestrebt. Zu diesem Thema liegt dem Plenum auch eine Bürgerinitiative vor, deren Forderungen zu einem großen Teil in den Entschließungsantrag eingeflossen sind.

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