Nationalrat beschließt: Einstimmigkeit für höhere Förderung der beruflichen Integration behinderter Menschen

Vor der nahenden Nationalratswahl fanden in der Nationalratssitzung zwei Gesetzesanträge der SPÖ für Lehrlinge und für behinderte Menschen Zustimmung.

Plenum des Nationalrates in der Hofburg
BIZEPS

Einig waren sich alle Fraktionen, die Budgetmittel zur beruflichen Integration behinderter Menschen zu erhöhen. Etwa gegen im Vorschlag enthaltene Klagsrechtsbefugnisse gab es Einwände der ÖVP. Trotz der Ablehnung ihres diesbezüglichen Abänderungsantrags stimmte sie letztendlich dem Gesamtpaket aber zu.

Die zweite SPÖ-Initiative, dass Internatskosten für BerufsschülerInnen künftig von Betrieben übernommen und letztlich über die Gewährung von Beihilfen aus Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds bedeckt werden, fand mehrheitlich Zustimmung.

Verdoppelung des Budgets für berufliche Integration behinderter Menschen und besserer Rechtsschutz

Einstimmig beschlossen die Abgeordneten die Initiative der SPÖ in der Fassung eines SPÖ-Abänderungsantrages, die Budgetmittel für die berufliche Integration behinderter Menschen zu verdoppeln. Konkret sollen nun im kommenden Jahr 90 Mio. € aus allgemeinen Budgetmitteln für Maßnahmen der beruflichen Inklusion für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt und der Betrag danach jährlich valorisiert werden.

Zudem soll der Rechtsschutz im Falle von Diskriminierungen verbessert und der Monitoringausschuss, der die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich überwacht, durch mehr Budget und Unabhängigkeit gestärkt werden.

Im Sinne eines besseren Rechtsschutzes sieht der Antrag samt SPÖ-Abänderung darüber hinaus vor, dem Behindertenanwalt und dem Klagsverband die Befugnis zur Einbringung einer allgemeinen Verbandsklage einzuräumen und dieses Instrumentarium insgesamt auszuweiten.

Große Kapitalgesellschaften sollen demnach auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung behinderter Menschen geklagt werden können. Ebenso ist die Verankerung eines individuellen Klagsrechts im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auf Unterlassung einer Belästigung enthalten.

Neben einzelnen Klarstellungen und redaktionellen Korrekturen umfasste der von Ulrike Königsberger-Ludwig (S) eingebrachte Abänderungsantrag auch, dass im Sinne eines vermehrten gesellschaftlichen Diskurses der Bericht des Behindertenanwalts künftig im Nationalrat behandelt wird. Königsberger-Ludwig betonte, mit dem Paket werde ein Riesenschritt in Richtung Gleichstellung und Teilnahme an beruflichen und gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung gesetzt. Behindertenpolitik sei eine Querschnittsmaterie und das Bohren harter Bretter, es brauche hier das Zusammenwirken vieler Akteure und ExpertInnen in eigener Sache.

Für Michael Hammer (V) ist es ein wichtige Aufgabe, sich für Menschen mit Behinderungen zu engagieren und für Schwächere in der Gesellschaft einzutreten, die Unterstützung in der beruflichen Integration brauchen. Die ÖVP unterstütze den Antrag grundsätzlich, sehe aber zwei Punkte differenziert. Einerseits sollten die Mittel aus AMS und Sozialministerium und nicht aus allgemeinen Budgetmitteln kommen, so Hammer. Er brachte dazu seinerseits einen Abänderungsantrag ein. Darin forderte er auch, dass das Instrument der Verbandsklage weiterhin an eine Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats gebunden sein müsse. In der getrennten Abstimmung blieben diese Punkte in der Minderheit.

Ein wesentlicher Aspekt ist für Dagmar Belakowitsch (F), Menschen mit Behinderungen ins Bewusstsein zu bringen. Die Arbeitslosenrate sei in der Gruppe doppelt so hoch wie bei anderen, was eine sehr bedenkliche Situation darstelle. Das vorliegende Inklusionspaket ist für Belakowitsch mehr als nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch dafür wichtig, ein Umdenken in der Bevölkerung zu schaffen.

Auch Helene Jarmer ist das Thema seitens der Grünen ein großes Anliegen. Es handle sich um ein Viertel der Bevölkerung, das direkt oder indirekt betroffen ist. Diese Gruppe erwarte sich von der Politik, dass diese für Gleichstellung kämpft. Jarmer verwies zudem auf zahlreiche wichtige Anträge der Opposition, die leider in der Schublade gelandet seien. Außerdem kritisierte sie, dass es bisher keine Transparenz gebe, ob und wieviel für Maßnahmen für behinderte Menschen tatsächlich ausgegeben wird.

Sozialminister Alois Stöger geht es grundsätzlich um Respekt für Menschen, die es in dieser Gesellschaft nicht so leicht haben. Als Teil der Gesellschaft brauchen sie mit gleicher Würde Unterstützung. Das vorliegende Inklusionspaket sei ein Meilenstein, appellierte er an die ÖVP, hier mitzugehen und dem Behindertenanwalt das Klagsrecht zuzugestehen. Paternalistisch mit Menschen mit Behinderung umzugehen, müsse endlich überwunden werden, so der Sozialminister. Alle seien eingeladen aufzupassen, dass Menschen mit Behinderung ihren Platz in der Gesellschaft haben. Explizit bedankte er sich beim bisherigen ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg für seine wichtige Arbeit.

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