Nationalrat beschliesst Reform des Hauptverbands

Heftige Debatte über Selbstverwaltung

Parlament
BIZEPS

Nach dem Kinderbetreuungsgeld und der ORF-Reform stand am heutigen dritten Sitzungstag des Nationalrats – dem letzten vor der parlamentarischen Sommerpause – die Reform des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger auf der Tagesordnung. Diese Reform ist in der 58. Novelle zum ASVG enthalten. Die Reform wurde nach langer und teilweise heftiger Debatte mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. …

Abgeordnete Haidlmayr (GRÜNE) kritisierte, dass im Gruppenpraxengesetz der barrierefreie Zugang für Behinderte nicht vorgesehen sei. Erst der heute vorgelegte Abänderungsantrag enthalte eine diesbezügliche Bestimmung. Sie sei aber ungenügend. Denn es handle sich um eine bloße „Soll-Bestimmung“, notwendig wäre aber eine „Muss-Bestimmung“, weil die Gleichstellung der Behinderten mit den nicht behinderten Menschen seit 1997 ein Verfassungsgebot sei. Haidlmayrs Abänderungsantrag zielte daher auf die behindertengerechte Ausstattung der Gruppenpraxen und auf eine ausreichende Zahl von barrierefrei erreichbaren Arztpraxen, um auch behinderten Menschen das Recht auf die freie Arztwahl zu sichern. …

Abschließend brachte Dietachmayr (SPÖ) einen Abänderungsantrag zur 58. ASVG-Novelle ein, der den barrierefreien Zugang für Behinderte bei Vertragsärzten und Vertrags-Gruppenpraxen sicherstellen soll. …

Hartinger brachte sodann einen FPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag zur 58. Novelle zum ASVG ein, der neben Änderungen bei den Unvereinbarkeitsregelungen das so genannte „Vetorecht“ abwandelt. … Im Zusammenhang mit den Neuregelungen für die Gruppenpraxen wird festgelegt, dass in den Gesamtverträgen als verbindlicher Inhalt die Sicherstellung eines behindertengerechten Zuganges zu den Praxen geregelt wird.

Abgeordneter Dr. Grünewald (GRÜNE) appellierte an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, zur Sachpolitik zurückzukehren und sich den wahren Problemen des Gesundheitssystems zuzuwenden. Als Beispiele führte er die Betreuungsmängel bei den alten, pflegebedürftigen und chronisch kranken Menschen, die Defizite in der Rehabilitation, der Psychiatrie, der psychotherapeutischen Versorgung, der Arbeits- sowie der Palliativmedizin, die fehlende Leistungsangebotsplanung, die Mängel in der Qualitätssicherung etc. …

Die 58. ASVG-Novelle wurde in der Fassung der Abänderungsanträge der Regierungsparteien mehrheitlich angenommen. … Sämtliche Abänderungsanträge der Opposition blieben in der Minderheit.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich