Nationalrat diskutiert Blindenhunde

Auf der Tagesordnung der letzten Plenarsitzung des Nationalrates in dieser Legislaturperiode stehen heute auch ... klare Richtlinien für die Ausbildung von Blindenhunden ...

Blindenführhunde
Guide dogs von smerikal / CC BY-SA 2.0

„Für die Sicherheit von blinden Menschen in unserer Gesellschaft ist es notwendig, dass die Blindenführhunde bestmöglich ausgebildet sind. Ein exaktes Anforderungsprofil ist dafür die Basis“, erläuterte Sozialministerin Lore Hostasch die Intentionen der Novelle zum Bundesbehindertengesetz.

Voraussetzung für die Bezeichnung „Blindenführhund“ und die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Anschaffung eines Hundes sind u.a. die Führfähigkeit des Hundes, welche ein klagloses Zusammenspiel mit dem blinden Menschen ermöglichen soll.

Zwar wurde die Anschaffung von Blindenführhunden auch schon bisher aus öffentlichen Mitteln gefördert, es mangelte jedoch an einer gesetzlichen Regelung über die notwendigen Fähigkeiten eines solchen Hundes. Um auf diesem für die betroffenen Menschen wichtigen Gebiet Maßnahmen zur verstärkten Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle zu ergreifen, wird.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.