Auf der Tagesordnung der letzten Plenarsitzung des Nationalrates in dieser Legislaturperiode stehen heute auch ... klare Richtlinien für die Ausbildung von Blindenhunden ...

„Für die Sicherheit von blinden Menschen in unserer Gesellschaft ist es notwendig, dass die Blindenführhunde bestmöglich ausgebildet sind. Ein exaktes Anforderungsprofil ist dafür die Basis“, erläuterte Sozialministerin Lore Hostasch die Intentionen der Novelle zum Bundesbehindertengesetz.
Voraussetzung für die Bezeichnung „Blindenführhund“ und die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für die Anschaffung eines Hundes sind u.a. die Führfähigkeit des Hundes, welche ein klagloses Zusammenspiel mit dem blinden Menschen ermöglichen soll.
Zwar wurde die Anschaffung von Blindenführhunden auch schon bisher aus öffentlichen Mitteln gefördert, es mangelte jedoch an einer gesetzlichen Regelung über die notwendigen Fähigkeiten eines solchen Hundes. Um auf diesem für die betroffenen Menschen wichtigen Gebiet Maßnahmen zur verstärkten Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle zu ergreifen, wird.