Nationalrat gibt Weg frei für Pflegefonds

Der Nationalrat machte heute mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und BZÖ - letztere nur in Bezug auf das  Pflegegeldreformgesetz - den Weg für die Einrichtung eines Pflegefonds beim Sozialministerium frei (Pflegefondsgesetz).

Parlament in Wien
BKA/Andy Wenzel

Die Bündelung der Zuständigkeiten bei der Gewährung und Auszahlung von Pflegegeld wird durch ein eigenes Pflegegeldreformgesetz 2012 verankert, in dessen Rahmen auch die Bundesverfassung geändert werden soll. Im Sozialausschuss war noch nicht sicher, ob die erforderliche Zweidrittelmehrheit tatsächlich zustande kommt. Im Vorfeld der Plenarsitzung ist es jedoch gelungen, die Zustimmung der Grünen und des BZÖ zu erhalten, nachdem die ursprüngliche von Vorarlberg geforderte Befristung der Bundeszuständigkeit bis 2014 gefallen ist. 



Mit der Einrichtung eines Pflegefonds wollen Bund und Länder die bestehenden Pflegeleistungen in den nächsten Jahren absichern und gleichzeitig einen bedarfsgerechten Ausbau des Pflegedienstleistungsangebots forcieren. Der Fonds wird bereits im laufenden Jahr mit 100 Mio. Euro dotiert, im Jahr 2012 steigt der Betrag auf 150 Mio. Euro, im Jahr 2013 auf 200 Mio. Euro und im Jahr 2014 auf 235 Mio. Euro. Insgesamt sind Mittel in der Höhe von 685 Mio. Euro vorgesehen, die zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel von den anderen beiden Gebietskörperschaften aufgebracht werden. 



Geplant ist, sowohl die Gesetzgebung als auch die Vollziehung im Pflegegeldbereich mit 1. Jänner 2012 zur Gänze an den Bund zu übertragen. Künftig sollen nur noch acht Sozialversicherungsträger – statt bisher mehr als 280 Landes- und 23 Bundesstellen – für Pflegegeldangelegenheiten zuständig sein. Damit greift die Koalition nicht zuletzt auch Empfehlungen des Rechnungshofs auf. Durch die einfacheren und effizienteren Strukturen werden außerdem raschere Pflegegeldverfahren erwartet.



Größter Entscheidungsträger ist künftig, wie bereits bisher, die Pensionsversicherungsanstalt. Sie wird dem Gesetzentwurf zufolge auch für einen Großteil der bisherigen BezieherInnen von Landespflegegeld zuständig sein. Die Landespflegegeldgesetze sollen aufgehoben werden. Pflegegeld wird in Hinkunft einheitlich monatlich im Nachhinein ausgezahlt – um Versorgungslücken in manchen Bundesländern zu verhindern, erhalten Betroffene eine einmalige Vorschusszahlung, die im Todesmonat gegenverrechnet wird. 



Schließlich werden mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 auch die Bestimmungen über die Bestellung des Behindertenanwalts des Bundes adaptiert und eine Vertretungsregelung geschaffen. Für die Funktion ist künftig eine öffentliche Ausschreibung vorgeschrieben, außerdem sind die Ausschreibungskriterien so zu gestalten, dass behinderte Personen nicht benachteiligt sind. Bei einer allfälligen längeren Verhinderung des Behindertenanwalts soll ein weisungsfreier Bediensteter bzw. eine Bedienstete des Sozialministeriums dessen Aufgaben wahrnehmen. 



Diskutiert wurden mit den beiden Gesetzen auch eine Reihe von Oppositionsanträgen, die allerdings keine Mehrheit fanden. Die FPÖ fordert unter anderem eine jährliche Valorisierung des Pflegegelds, einen verfassungsrechtlich abgesicherten Pflegeanspruch, die Einrichtung von Kompetenzzentren für Angehörige, eine Beschränkung der Dauer von unstrittigen Pflegegeldverfahren auf 60 Tage, ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem Vorbild Deutschlands und eine Neuregelung des Zugriffs auf das Vermögen pflegebedürftiger Personen, die in Heimen betreut werden (118/A[E], 119/A[E], 120/A[E], 1250/A[E], 1251/A[E]).

Auch das BZÖ tritt für eine jährliche Inflationsanpassung des Pflegegelds ein (1573/A[E]) und urgiert ein umfassendes Gesamtkonzept für den Pflegebereich (1326/A[E]), wobei die heute beschlossenen Gesetzentwürfe manchen Forderungen dieses Entschließungsantrags Rechnung tragen.



Abgeordnete Renate CSÖRGITS (SPÖ) bezeichnete die heutige Novelle als größte Verwaltungsreform der letzten Jahrzehnte und betonte, durch die Reduktion von 303 auf 8 auszahlende Stellen werde das Pflegegeldverfahren wesentlich schneller, effizienter und einheitlicher. Überdies werden 685 Millionen Euro bis zum Jahr 2014 in den Pflegegeldfonds fließen. Die Rednerin stellte klar, dass sich für alle Menschen, die heute schon Pflegegeld beziehen, durch die Reform, die Anträge ab dem 1.1.2012 betrifft, nichts ändern werde. Ein von Csörgits eingebrachter Abänderungsantrag trug den Verhandlungen mit Grünen und BZÖ Rechnung und sah die Streichung der ursprünglich geplanten Befristung bis 2014 vor.



Abgeordneter August WÖGINGER (ÖVP) unterstrich, mit dem vorliegenden Pflegepaket reagiere man auf die demografische Entwicklung durch zusätzliche finanzielle Mittel und mache das System schneller, einheitlicher und effizienter. Wesentlich war für den Redner dabei, dass nunmehr die Kompetenzzersplitterung beseitigt und das Landespflegegeld auf den Bund übertragen wird. Die Installierung des Pflegefonds mit 685 Millionen Euro bis 2014 wiederum garantiere die Finanzierung der Pflege für die kommenden Jahre, gebe den Pflegbedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegenden Sicherheit und entlaste überdies Länder und Gemeinden. Ausdrücklich dankte Wöginger in seiner Wortmeldung Grünen und BZÖ für deren Zustimmung zur Reform.



Abgeordneter Herbert KICKL (FPÖ) zweifelte daran, dass die Pflege, wie von seinem Vorredner behauptet, nun finanziell abgesichert sei, bezeichnete die Vereinfachung der Administration allerdings als durchaus sinnvolle Maßnahme. Die Ablehnung durch seine Fraktion begründete Kickl damit, dass die Reform, wie er sagte, einen Beitrag zur Aushöhlung des österreichischen Sozialsystems leiste und Österreich zu einem „Import-Export-Land“ in Sachen Pflegegeld mache. Denn im Ergebnis würden die Bestimmungen darauf hinauslaufen, dass Pflegegeld unter dem Titel des Europarechts auch an AusländerInnen bezahlt werden müsse, kritisierte der Redner und verwies auf entsprechende Bedenken des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.



Abgeordneter Karl ÖLLINGER (GRÜNE) begrüßte die Reform und den Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Befristung, gab aber zu bedenken, trotz der neuen Mittel habe man noch immer nicht eine dauerhafte Lösung für den Pflegebereich gefunden. Der Zugriff auf die finanzielle Substanz widerspreche jedenfalls der Würde der Pflegebedürftigen, die bei sämtlichen Überlegungen im Vordergrund stehen sollte. Öllinger meinte, es wäre gerechter, die Pflege über eine allgemeine Erbschaftssteuer oder Vermögenssteuer zu finanzieren. 



Abgeordneter Sigisbert DOLINSCHEK (BZÖ) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur Pflegegeldreform an und hob insbesondere die Kompetenzbereinigung durch Konzentration beim Bund und die Reduzierung auf 8 Entscheidungsträger als wesentliche Schritte zu einer Verwaltungsreform hervor. Er erwartete sich nun durch die Maßnahmen Einsparungen bei Ländern und Gemeinden, eine Beschleunigung der Verfahren und die Vereinheitlichung der Auszahlungstermine. Auf Kritik des BZÖ-Sprechers stieß die im Zusammenhang mit dem Pflegegeld eingeleitete Inseratenkampagne der Bundesregierung. 



Sozialminister Rudolf HUNDSTORFER sprach von der größten Verwaltungsreform der letzten Jahre und betonte, heuer würden 60 Millionen Euro mehr für das Pflegegeld ausgegeben, von Sparen könne keine Rede sein, gebremst werde lediglich der Zuwachs. Dazu komme noch, dass die maximale Verfahrensdauer auf 60 Tage begrenzt werde. Positiv beurteilte der Minister auch die Reduzierung der Zahl der Entscheidungsträger, wobei er sich noch eine Lösung bei den Notaren vorstellen konnte.



Zu den Einwänden der FPÖ stellte er klar, Menschen, die in Österreich leben, arbeiten, Steuern zahlen und eine Pension beziehen, sollen auch ein Pflegegeld bekommen. Das von Kickl heftig kritisierte Bundesgesetz sei überdies wortident mit dem Kärntner Landesgesetz, erinnerte der Minister.



Abgeordneter Wolfgang KATZIAN (SPÖ) sprach den in der Pflege tätigen Menschen, die als Diplomierte oder als Altenhelfer und Pflegehelfer täglich von 6 Uhr in der Früh an hochqualifizierte Arbeit leisten, seinen Dank aus und bezeichnete sie als Leistungsträger unserer Gesellschaft. Jeder Euro, der in der Pflege investiert wird, ist gut angelegt, bekräftigte er. Menschen, die in der Pflege arbeiten, täten dies nicht wegen des Geldes, das Helfen sei ihnen ein Herzensanliegen, sagte Katzian und trat dafür ein, die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen zu verbessern, wobei er auch „viel Spielraum nach oben“ bei den Gehältern sah. Die Einrichtung des Pflegegeldfonds ist laut Katzian ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sozialminister Hundstorfer ist für seinen Einsatz beim Zustandekommen dieses Gesetzespakets zu danken.  



Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (ÖVP) reihte den heutigen Beschluss zum Pflegepaket in die Reihe großer Schritte ein, die der Nationalrat in dieser Sitzungswoche setzt: Lösung der Ortstafelproblematik in Kärnten und ein Ökostromgesetz, dem sogar die Grünen zustimmen. Bei der Pflege bedürftiger Mitmenschen nehme Österreich im internationalen Vergleich schon heute eine sehr gute Position ein. 80% der Pflegeleistungen würden insgesamt immer noch von den Familien erbracht, denen für diese enorme Leistung zu danken sei. Positiv besprach der Redner auch die Reduzierung der Verwaltungsstellen, die künftig für die Auszahlung des Pflegegelds zuständig sein werden. Und zumal hunderttausende Menschen von diesem Gesetzespaket betroffen sind, sei es auch gerechtfertigt, es von Seiten der Regierung großflächig zu bewerben, schloss Abgeordneter Bartenstein.



Abgeordneter Norbert HOFER (FPÖ) hielt es für einen Systemfehler, den Pflegegeldanspruch auf Menschen auszudehnen, die Zeit ihres Lebens nicht in das österreichische Sozialsystem eingebunden waren. Abgeordneter Hofer nannte als abschreckende Beispiele drogensüchtige und gewalttätige FrühpensionistInnen, denen Pflegegeld gewährt werden soll, während österreichische PflegegeldbezieherInnen Inflationsverluste von 20% hinnehmen müssen. Hofer sprach auch von einer „Pflegemafia“, von Agenturen, die Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden wollen, das Geld aus der Tasche ziehen. Die Bundesregierung aber ergehe sich in Selbstbelobigungen, obwohl im Land nichts weiter gehe und „rasender Stillstand“ herrsche.



Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD (GRÜNE) wies zunächst darauf hin, dass Familien, in denen pflegebedürftige Menschen leben, stark von Armutsgefährdung betroffen sind und sah elementare Lücken in der Pflege. Das durchschnittliche Pflegegeld reiche nur für eine Stunde Betreuung pro Tag oder vier DiplompflegerInnen-Stunden pro Woche. Menschen, die 12 Pflegestunden pro Woche brauchen, gerieten unweigerlich in ein finanzielles Minus. Die Grünen betonen daher das Grundrecht der Menschen auf Pflege. In den Heimen bemühe sich das Personal aufopfernd, arbeite aber an der Grenze der Belastbarkeit. Der schönste Garten nütze nichts, wenn es an Personal fehle, das die PatientInnenen dorthin bringen kann, bemerkte er. „Wir brauchen eine Vermögenssteuer und eine Erbschaftsbesteuerung, um die finanziellen Defizite im Pflegebereich beseitigen zu können“, schloss Abgeordneter Grünewald.



Abgeordnete Ursula HAUBNER (BZÖ) hielt die Fallbeispiele des Abgeordneten Hofer für schlecht gewählt, um eine Ablehnung des vorliegenden Pflegegeldreformgesetzes zu begründen. Mehrfachzuständigkeiten werden durch das Gesetz beseitigt, lobte Haubner und sprach vom Beginn einer Reform. Dem Pflegefondsgesetz stimme das BZÖ aber nicht zu, weil es keine nachhaltige Sicherung der Pflege bringe. 700.000 Euro für Inserate über die gesicherte Pflege lehne ihre Fraktion ab, sagte Ursula Haubner weiters. Die Rednerin kündigte einen Entschließungsantrag zur weiteren Vereinfachung der Pflegegeld-Verwaltung an. Außerdem gehe es darum, das Pflegegeld zu valorisieren und es für die Zukunft zu sichern. 



Finanzministerin Maria FEKTER nannte das Pflegegeldpaket einen großen Wurf, den Vizekanzler Pröll und die Landeshauptleute vereinbart haben. Es löse mehrere Probleme. Der Bund nimmt gemeinsam mit den Ländern viel Geld in die Hand, um pflegebedürftigen Menschen zu helfen und pflegende Familien zu unterstützen. Die Zusammenführung auszahlender Stellen spart Verwaltungskosten ein und erleichtert den Menschen den Zugang zum Pflegegeld. Auch im Gesundheitsbereich könnte man in ähnlicher Weise das Geld bündeln und dafür sorgen, es rascher dorthin zu bringen, wo es gebraucht wird. Ministerin Fekter versprach, dafür einzutreten, dass das Pflegegeld für Familienleistungen rascher in den Familien ankommt. Gemeinsame Anstrengungen seien auch notwendig, um den Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege zu unterstützen. 



Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (SPÖ) brachte einen Entschließungsantrag ein, der auf die weitere Konzentration, Vereinheitlichung und Vereinfachung des Pflegegeldwesens im Interesse der Bedürftigen abzielt. Die Weigerung der FPÖ, dem Pflegegeldpaket ihre Zustimmung zu geben, bedauerte die Rednerin ausdrücklich und unterstrich ihr Eintreten dafür, Pflegebedürftigen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dabei sei die Leistung pflegender Angehöriger zu berücksichtigen. Mit dem heutigen Gesetzespaket wird der Forderung des Rechnungshofs entsprochen, die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern zum Bund zu verlagern – das sei die größte Verwaltungsreform der letzten Jahre. Die Anstrengungen im Pflegebereich seien mit diesem Paket aber noch nicht zu Ende, hielt auch Abgeordnete Königsberger-Ludwig fest. Wichtig war für sie etwa die finanzielle Entlastung der Gemeinden und Städte bei den wachsenden Belastungen im Pflegebereich. 



Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (ÖVP) dankte allen, die bedürftige Menschen pflegen, ob als Angehörige in den Familien oder als Pfleger in den Heimen. Die Abgeordnete sprach sehr persönlich über Erfahrungen mit ihrer demenzkranken Mutter und sagte zu dem berührenden Buch Arno Geigers „Der alte König in seinem Exil“, es gebe nicht die ganze Wirklichkeit dieser Krankheit wieder. Pflegende Angehörige trügen große Belastungen und verdienten daher die Unterstützung der Gesellschaft. Ein wichtiger Schritt sei die Vereinheitlichung der Vollziehung und die Beschleunigung der Verfahren bei der Zuerkennung von Pflegegeld. Das Pflegepaket ist ein wichtiger Schritt für die Menschen in diesem Land, sagte Abgeordnete Steibl.  



Abgeordnete Dagmar BELAKOWITSCH-JENEWEIN (FPÖ) lobte die vorgeschlagene Verwaltungsvereinfachung, der die FPÖ selbstverständlich zustimmen wird. Kritik an dem Gesetzespaket übten aber nicht nur die Freiheitlichen, sondern auch die BVA und der Hauptverband, die darauf hinweisen, dass künftig Personen in Österreich Pflegegeld erhalten werden, die niemals Beiträge zu diesem System geleistet haben. Hier werde Geld exportiert, klagte die Rednerin. Die FPÖ werde nie zustimmen, wenn Sozialleistungen an Menschen verteilt werden, die nie in das System einbezahlt haben. Vehement warnte die Rednerin auch davor, das Geldleistungssystem auf Sachleistungen umzustellen, weil dies die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen beeinträchtigen würde.



Abgeordnete Judith SCHWENTNER (GRÜNE) sprach allen Frauen, die in den Familien und in den Pflegeberufen pflegebedürftige Menschen unterstützen, ihren Dank aus und machte darauf aufmerksam, dass die meisten ArbeitnehmerInnen in Pflegeberufen und pflegende Familienangehörige mehrheitlich Frauen sind. Die FPÖ erinnerte die Rednerin daran, wie viele Frauen mit Migrationshintergrund in den Pflegeberufen arbeiten. Die 24-Stunden-Betreuung sei nicht das ideale System, die PflegerInnen kommen aus immer ferneren Ländern und sind oft in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt. „Es gibt noch viel zu tun im Pflegebereich“, schloss Judith Schwendtner. 



Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (BZÖ) dankte in Reaktion auf seine Vorrednerin den vielen Vätern, Ehemännern, Brüdern und Söhnen, die pflegebedürftige Angehörige unterstützen und unterstrich generell die wichtige volkswirtschaftliche Rolle der Arbeit, die von Familienangehörigen bei der Pflege geleistet wird. Eine physisch und psychisch anstrengende Tätigkeit, die niemand „nebenher“ im Haushalt erledigen könne. Das BZÖ fordere daher die Valorisierung des Pflegegeldes. Mit ihrer Ablehnung eines entsprechenden Antrags zeigten die Regierungsparteien, dass ihnen ausländische Banken und Spekulanten näher stehen als Pflegebedürftige in Österreich, so Spadiut. 



Abgeordneter Franz-Joseph HUAINIGG (ÖVP) dankte Minister Hundstorfer für die Einführung eines neuen Verfahrens bei der Bestellung eines Bundesbehindertenanwalts und gab seiner Zuversicht Ausdruck, dass der nächste Behindertenanwalt aus dem Kreis behinderter Menschen kommen wird. Außerdem sprach Huainigg seine Hoffnung darauf aus, dass es gelingen wird, die Finanzierung der Pflege auch über das Jahr 2014 hinaus zu sichern und auch die Finanzierung der persönlichen Assistenz in die Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich einzubeziehen.



Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER meinte, man müsse die Stellungsnahmen in ihrer Gesamtheit sehen und dabei bedenken, dass diese naturgemäß nicht immer die gesamte Judikatur berücksichtigen könnten. Man habe zudem die Praxis der Bundesländer in die Erläuterungen des Bundesgesetzes übernehmen müssen, um der Realität gerecht zu werden, stellte er fest und ging sodann auf den Fall in Vorarlberg ein, wo ein junger Straftäter Invaliditätspension bezogen hatte. …


Das Pflegegeldreformgesetz wurde in der Fassung eines Abänderungsantrages der Regierungsfraktionen mehrheitlich von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen angenommen. Der Allparteienantrag zur Vereinheitlichung des Pflegewesens passierte einstimmig das Plenum.

Finanzierung des Pflegefonds wird auf neue Beine gestellt

Als gesonderter Tagesordnungspunkt wurde das Pflegefondsgesetz verhandelt. 



Abgeordneter Werner NEUBAUER (FPÖ) ventilierte einmal mehr die Schaffung eines Pflege-Lehrberufs, durch den man auch unabhängig von ausländischen Hilfskräften werden könnte. Beim Pflegefonds zeigte sich der Redner skeptisch, wer für diesen bezahlen solle. Wahrscheinlich werde dafür einmal mehr der Steuerzahler zur Kassa gebeten werden, und das könne seine Fraktion nicht hinnehmen. Dieser Fonds sei kein taugliches Mittel für die Zukunft, war er überzeugt.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (SPÖ) würdigte die großartigen Leistungen von in der Pflege tätigen Menschen und plädierte für eine sachliche Diskussion dieses Themas. Die Finanzierung des Fonds sei gesichert, die Kritik ihres Vorredners sei sohin unbegründet. 

Abgeordnete Ursula HAUBNER (BZÖ) sprach hingegen von einem Etikettenschwindel, da die Finanzierung nur bis 2014, also bis zur nächsten Wahl, gesichert und es völlig ungeklärt sei, wie es danach weitergehen solle. Die geplante Vorgangsweise werde also nur eine Atempause bringen, das Problem selbst bleibe ungelöst.



Abgeordneter August WÖGINGER (ÖVP) nannte die Vorlage einen „Meilenstein“, da die Finanzierung des Fonds auf neue Beine gestellt werde, womit das Pflegesystem langfristig abgesichert werde. Es sei somit ein gutes, ein richtiges Gesetz, das hier zur Abstimmung stehe. 

Abgeordneter Gerald GROSZ (BZÖ) unterstrich die Kritik seiner Fraktionskollegin und brachte drei Entschließungsanträge ein, die einen Bedarfs- und Entwicklungsplan, ein Zukunftssystem der Finanzierung und eine Registrierung aller im Pflegebereich Tätigen betrafen. 



Abgeordneter Karl ÖLLINGER (GRÜNE) wünschte sich einen nachhaltigen Pflegefonds, sodass es verbindlicher Vereinbarungen bedürfte, um zu einem zufriedenstellenden System im Pflegebereich zu kommen. Davon freilich sei man noch weit entfernt. 



Bundesminister Rudolf HUNDSTORFER erläuterte die Inhalte der gegenständlichen Vorlage. Man arbeite daran, das vorliegende, weitergehende Konzept durch den Finanzausgleich dauerhaft abzusichern. Alles andere würde bedeuten, dass man die Menschen im Unsicheren lasse, und das wolle man nicht.



Details zur gegenständlichen Vorlage wurden von den ÖVP-Abgeordneten Karl DONABAUER, Oswald KLIKOVITS und Gertrude AUBAUER angesprochen. Man lege ein vernünftiges Gesamtkonzept vor, das eindeutige Verbesserungen mit sich bringe und mit dem der Pflegebereich dauerhaft gesichert werde, lautete der Tenor der ÖVP-Mandatare, die gleichzeitig den im Pflegebereich Tätigen Dank für ihr Engagement sagten.



Die Vorlage wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen angenommen, die Entschließungsanträge des BZÖ verfielen hingegen der Ablehnung.

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