Nationalrat plant teilweise Rücknahme von Reformfehlern im Erwachsenenschutz

Die Politik reagiert auf Proteste: Verschlechterungen im Erwachsenenschutzrecht sollen am 15. Oktober 2025 teilweise revidiert werden.

Plenum des Parlaments in Wien
Johannes Zinner / Parlamentsdirektion

Im Sommer 2025 hatte eine Gesetzesänderung zu massiver Kritik geführt – nun plant der Nationalrat eine Korrektur. Ziel ist es, die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen wieder zu stärken.

Die damalige Reform hatte unter anderem dazu geführt, dass individuelle Prüfungen bei der Bestellung von Erwachsenenvertretungen eingeschränkt wurden. Organisationen wie der Österreichische Behindertenrat warnten vor einer Schwächung der Selbstbestimmung und einer Benachteiligung betroffener Menschen.

Auf der Tagesordnung des Nationalrats am 15. Oktober 2025

Jetzt liegt eine neue Gesetzesvorlage vor – das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 – ErwSchAG 2025 (379/A). Sie wurde bereits am 30. September 2025 im Justizausschuss beraten und soll zentrale Punkte der Sommer-Reform abändern.

Vorgesehen ist, dass die individuellen Lebensumstände der betroffenen Personen wieder stärker berücksichtigt und gerichtliche Entscheidungen differenzierter getroffen werden. Mit dieser Kurskorrektur reagiert die Politik auf die breite Kritik von Fachleuten und Organisationen.

Ob die geplanten Änderungen ausreichen, bleibt abzuwarten – ein Schritt zurück in Richtung mehr Selbstbestimmung ist jedoch gesetzt. 

Die Änderung steht auf der Tagesordnung des Nationalrats am 15. Oktober als Tagsordnungspunkt 9.

Siehe: Parlamentssitzung vom 15. Oktober 2025

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