Nationalrat: Rentenzahlung für Contergan-Opfer einstimmig beschlossen

Personen, denen kein Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz zusteht, werden ab Juli 2015 eine staatliche Rente erhalten.

Parlament
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Das sieht ein neues Bundesgesetz vor, das heute vom Nationalrat einhellig gebilligt wurde. Demnach ist eine Zahlung von monatlich 425,8 € vorgesehen. Damit sollen Contergan-Opfer zusätzlich zur bereits erfolgten Einmalzahlung eine dauerhafte Unterstützung bekommen. Betroffen sind voraussichtlich nur wenige Personen, das Sozialministerium geht lediglich von rund 25 Anspruchsberechtigten aus; die Regierungsvorlage wurde einstimmig angenommen.

FPÖ und Grüne bedauerten, dass ältere Geburtenjahrgänge keine Chance auf eine Entschädigung bzw. Rente haben. Entsprechende Anträge der beiden Fraktionen (375/A(E), 995/A(E)), den Kreis der anerkannten Contergan-Geschädigten auf die Jahrgänge 1954 und 1955 auszudehnen, fanden keine Zustimmung. Weiters auf der Tagesordnung standen ein FPÖ-Antrag auf Einführung einer Mindestpension in der Höhe 1.200 € sowie Antrag der Grünen auf Verlängerung der Einstellungsbeihilfe für behinderte Menschen auf ein Jahr, die ebenfalls abgelehnt wurden.

FPÖ und Grüne hätten sich noch breitere Lösung im Sinne der Thalidomid-Opfer gewünscht

Der Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) zufolge gebe es Hinweise, dass man den ursächlichen Wirkstoff Thalidomid bereits 1953 synthetisiert und danach als Ärztemuster in den Verkehr gebracht hat. Davon sei eine sehr kleine Gruppe von Personen betroffen; umso unverständlicher sei es, dass man diesen weiterhin ausklammere, meinte sie.

Die SPÖ-Mandatare Ulrike Königsberger-Ludwig und Dietmar Keck sprachen von einem großen sozialpolitischen Erfolg, da es nicht nur zu Verwaltungsvereinfachungen, sondern zu konkreten Verbesserungen für die Betroffenen kommen wird. Es sei sehr positiv, dass jene 25 Contergan-Opfer, die bereits eine Einmalzahlung erhalten haben, nun eine monatliche Rente erhalten, die zudem jährlich valorisiert wird.

Eine ähnliche Meinung vertrat die ÖVP-Mandatarin Gertrude Aubauer, die auf die wichtigsten Änderungen im Gesetzespaket hinwies. Ebenso wie ihr Fraktionskollege August Wöginger begrüßte sie die Verwaltungsvereinfachungen, die auf Empfehlungen des Rechnungshofs zurückgehen. Da schon seit längerer Zeit eine Lösung für die Contergan-Opfer gesucht werde, sei es sehr positiv, dass heute ein dementsprechendes Gesetz beschlossen wird, erklärten Angela Fichtinger und Franz-Joseph Huainigg (beide V). Schließlich wiederholte Huainigg seine Forderung nach Abschaffung der eugenischen Indikation, denn Tötung im Mutterleib sei eine klare Diskriminierung von Menschen.

Helene Jarmer von den Grünen erinnerte daran, dass ihre Fraktion seit sechs Jahren Anträge in Sachen Contergan einbringt. Erst nach einer so langen Zeit bekomme nun eine sehr kleine Personengruppe endlich das Recht, das ihr zustehe. Dies könne man wirklich nicht als großen Erfolg bezeichnen. Außerdem wurden die Thalidomid-Opfer, wie bereits erwähnt wurde, wieder nicht einbezogen, kritisierte sie.

Jarmer ging sodann noch auf eine weitere Initiative der Grünen ein, die sich mit der hohen Arbeitslosenrate unter behinderten Menschen befasst. Um Unternehmen zu motivieren, mehr Personen mit Behinderung zu beschäftigen, plädierte sie dafür, die Förderungen für Unternehmen auszubauen und konkret etwa die Einstellungsbeihilfe für behinderte Menschen auf bis zu ein Jahr zu verlängern. Sie setzte sich zudem dafür ein, dass bei Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sehr wohl neue Beweismittel eingebracht werden dürfen.

Die Entschädigung der Contergan-Opfer liege dem Team Stronach schon sehr lange am Herzen, erklärte Christoph Hagen, die nun gefundene Regelung sei daher ausdrücklich zu begrüßen. Bedauerlich sei jedoch, dass die angesprochenen früheren Jahrgänge – insgesamt nur 5 Personen – davon noch nicht profitieren werden.

Bundesminister Rudolf Hundstorfer führte ins Treffen, dass es sich die Republik in der Contergan-Causa nicht leicht gemacht habe und die Fakten sehr gründlich aufgearbeitet wurden. Nachdem 20 Personen von den 45 anerkannten heimischen Opfern aus Deutschland bereits eine Rente erhalten, wurde nun für die übrigen 25 eine Lösung gesucht, die heute beschlossen werden könne. Was die Kritik der Abgeordneten Jarmer betrifft, so stellte der Minister fest, dass der Gang zum Verwaltungsgerichtshof nicht versperrt sei. Sollte noch etwas hinzukommen, dann müsse ein neuerliches Verfahren begonnen werden.

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