Der Bund wird sich auch in den nächsten Jahren an der Finanzierung der Pflege beteiligen, um die Länder und Gemeinden zu entlasten. Das wurde im Zuge der Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich vereinbart.

Nun hat der Nationalrat entsprechende gesetzliche Schritte gesetzt und mit breiter Mehrheit eine Verlängerung des Pflegefonds bis zum Jahr 2021 beschlossen. Gleichzeitig werden die Mittel schrittweise von 350 Mio. € auf 417 Mio. € erhöht. Auch zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung wird der Bund Zuschüsse leisten. Ebenfalls um fünf Jahre verlängert wird die Bund-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Förderung der 24-Stunden-Betreuung.
Konkret sollen in den nächsten Jahren jeweils 18 Mio. € zusätzlich in die Hospiz- und Palliativversorgung fließen, wobei der Bund, die Länder und die Sozialversicherungsträger jeweils ein Drittel der Kosten übernehmen. Zum Pflegefonds steuert der Bund weiterhin zwei Drittel der Mittel bei.
Begleitend zur Verlängerung des Pflegefonds werden außerdem zusätzliche Steuerungselemente im Pflegefondsgesetz verankert. Damit will man die Ausgabendynamik im Pflegebereich bremsen, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards forcieren und für mehr Transparenz sorgen. Berücksichtigt bei der Abstimmung wurde auch ein Abänderungsantrag der Koalitionsparteien, der neben redaktionellen Anpassungen die Beibehaltung des Stichtags 30. September für Datenübermittlungen der Länder zur Erstellung von Pflegestatistiken enthält.
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) begrüßte gemeinsam mit ihrer Fraktionskollegin Jessi Lintl die Verlängerung des Pflegefonds. Sie kritisierte aber sukzessive Verschlechterungen für pflegebedürftige Personen. So habe man den Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 zuletzt drastisch erschwert. Belakowitsch-Jenewein versteht zudem nicht, warum sich die Koalitionsparteien nach wie vor gegen eine jährliche Valorisierung des Pflegegelds sperren. Für alles sei Geld da, nur dafür nicht. Seit der Einführung habe das Pflegegeld dadurch 30% seines Wertes verloren. Dabei gehe es bei den BezieherInnen von Pflegegeld um die Ärmsten der Armen. Ausdrücklich begrüßt wurden von Lintl die zusätzlichen Mittel für die Hospiz- und Palliativversorgung.
Erheblicher Aufwand des Bundes zur Finanzierung von Pflege
Der Bund wende pro Jahr 2,5 Mrd. € für pflegebedürftige Menschen auf, wies Ulrike Königsberger-Ludwig (S) die Kritik von Belakowitsch-Jenewein zurück. Rund 5% aller Menschen in Österreich würden Pflegegeld erhalten. Zudem übernehme der Staat die Kranken- und Pensionsversicherung für pflegende Angehörige.
Ausdrücklich positiv bewerteten Königsberger-Ludwig und ihr Fraktionskollege Johann Hechtl auch den vorgesehenen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung sowie die neuen Qualitätsvorgaben im Pflegefondsgesetz. Künftig müsse in Pflegeheimen auch in Nachtstunden qualifiziertes Pflegepersonal verfügbar sein, hoben sie hervor. Bedauert wurde von Königsberger-Ludwig, dass es im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen nicht gelungen ist, einen Inklusionsfonds für Menschen mit Behinderungen einzurichten. Zur 24-Stunden-Betreuung merkte Hechtl an, der Mittelbedarf steige wegen der hohen Inanspruchnahme.
Von einer frohen Botschaft in Zusammenhang mit dem Ausbau der Hospiz-und Palliativversorgung sprach ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer (V). Durch die Bereitstellung von zusätzlich 90 Mio. € in den nächsten fünf Jahren könne man bestehende Lücken in der Versorgung schließen und sich dem von der parlamentarischen Enquete-Kommission formulierten Ziel, niemanden am Endes seines Lebens alleinzulassen, nähern.
Für Franz-Joseph Huainigg (V) ist es ein großer Erfolg, dass der Pflegefonds weitergeführt und erhöht wird. Eine bundesweit einheitliche Regelung vermisst er hingegen bei der persönlichen Assistenz für behinderte Menschen. Er hofft auf ein Einwirken von Sozialminister Alois Stöger auf die dafür zuständigen Länder, diese würden künftig immerhin 300 Mio. € mehr aus dem Finanzausgleich erhalten.