NEIN zum Ausschluss von Menschen mit Demenz von den Präsidentschaftswahlen

Sozialsprecherin Humer-Vogl: „Das demokratische Grundrecht pflegebedürftiger Menschen muss gewahrt bleiben!“

Kimbie Humer-Vogl
GRÜNE

Mehrere Betreiber von Alten- und Pflegeheimen in Österreich haben in den vergangenen Tagen Post von Ex-FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer bekommen, in dem dieser vor „Wahlfälschungen“ in den Heimen warnt.

Empört reagiert darauf die Grüne Sozialsprecherin Kimbie Humer-Vogl: „Es ist absolut inakzepabel, dass die FPÖ den Beschäftigten in den Heimen unterstellt, möglicherweise Gesetze brechen. Ebenso ungeheuerlich und absurd ist es, dass die FPÖ offenbar auf diese Weise Menschen mit Demenz das Wahlrecht absprechen will. Von uns kommt hier ein klares Nein: Das demokratische Grundrecht pflegebedürftiger Menschen muss in jedem Fall gewahrt werden“, betont LAbg. Humer-Vogl, die seit fast 20 Jahren als Gerontopsychologin in Salzburger Seniorenwohnhäusern tätig ist.

„Die aktuelle Entwicklung, immer neuen Menschengruppen die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit abzusprechen, verfolge ich mit großer Sorge“, sagt Humer-Vogl.

Bereits vergangene Woche hatte der EU-Abgeordneten der FPÖ, Harald Vilimsky, einer Vorschlag geäußert, mit dem er ca. 60.000 besachwalterten Menschen mit Behinderung in Österreich das Wahlrecht absprechen wollte.

„Wir sollten uns viel weniger überlegen, wen wir noch aller ausschließen wollen, als was die Leute brauchen, um ihrem Wahlrecht nachkommen zu können“, sagt Humer-Vogl. Barrierefrei zugängliche Wahllokale, Entscheidungshilfen in leicht verständlicher Sprache und lesbarer Schrift, könnten zum Beispiel helfen.

Diagnose Demenz

Die Diagnose Demenz bezeichnet kein einheitliches Krankheitsbild, sondern ist ein Übergriff für einen fortschreitenden Verlust kognitiver Fähigkeiten. „Beim Großteil der betroffenen Menschen sind die Symptome viele Jahre lang eher mild“, führt Humer-Vogl aus. Die Menschen werden zusehends vergesslich, verlegen Schlüsselbund und Geldtasche.

Die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, die für die Teilnahme an einer Bundespräsidentenwahl notwendig ist, sei aber erst im sehr fortgeschrittenen Stadium der Demenz beeinträchtigt. „Dazu kommt, dass Menschen mit Demenz ein Leben lang Wahlerfahrung haben.“

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