Delegation der ÖAR bei Parlamentspräsident Fischer
Am 19. November 1996 beschloss das Ministerkomitee des Europarates die „Biomedizin-Konvention“. Damit sollte erstmals ein Mindeststandard zum „Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin“ auf multilateraler Ebene, gültig für alle 40 Mitgliedsstaaten des Europarates, geschaffen werden.
In dieser Konvention sind Bestimmungen enthalten, durch die „einwilligungsunfähige“ Personen schwer diskriminiert werden. Laut diesem „Mindeststandard“ darf „in Ausnahmefällen“ an Kleinkindern, geistig und psychisch behinderten Menschen, an altersdementen Menschen und an Koma-Patienten Forschung betrieben werden, auch wenn diese Forschung diesen Personen keinen Nutzen bringt, ja sogar Risken birgt.
Die „Biomedizin-Konvention“ betrifft uns alle. Denn jeder kann heute nach einem Autounfall ins Koma fallen; denn niemand ist davor gefeit, an Alzheimer zu erkranken; und jeder wäre damit morgen schon ein mögliches Opfer für medizinische Experimente.
Im Mai 1998 überreichten Abgeordnete aller im Nationalrat vertretenen Parteien dem Präsidenten des Nationalrates die Petition „Nein zur Biomedizin-Konvention“. Gleichzeitig wurden die gesammelten 50.000 Unterschriften übergeben. Die genannte Petition (Nr.45) behandelte in Folge der zuständige Ausschuss am 1. Juli 1998 sowie am 19. März 1999. In letztgenannter Sitzung wurde die Angelegenheit dem Justizausschuss zugewiesen. Durch Vertagung sowie die Auflösung des Nationalrates kam es in der vorigen Legislaturperiode zu keiner Behandlung unserer Petition.
Am Dienstag, dem 23. Oktober 2001 um 9.15 Uhr, wird eine Delegation der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation neuerlich bei Parlamentspräsident Dr. Heinz Fischer vorstellig werden. Nachdem unsere Bemühungen um Reaktivierung dieser Petition keinen Erfolg zeitigten, werden wir diese mit zusätzlichen 11.384 Unterschriften erneut einreichen.