Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) in Österreich, der darauf abzielt, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Verpflichtungen der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einzuhalten, steht seit geraumer Zeit unter Kritik.

Vor diesem Hintergrund hat die Nationalratsabgeordnete Fiona Fiedler, Behindertensprecherin der NEOS im Parlament, am 14. Juni 2023 einen Entschließungsantrag „Umsetzungsberichte zu NAP Behinderung 1+2 (3452/A(E))“ eingebracht. Darin wird heftig beanstandet, dass das Sozialministerium seit 2021 keine Umsetzungsberichte mehr erstellt hat.
Der NAP 1, der von 2012 bis 2020 angesetzt war, ist de facto erst Ende 2021 ausgelaufen. Bereits 2020 fand im Auftrag des Sozialministeriums eine umfassende Evaluierung durch die Universität Wien statt. Die Ergebnisse dieser Evaluierung waren weitgehend negativ. Trotzdem hat das Sozialministerium keinen Umsetzungsbericht für den NAP 1 im Jahr 2021 erstellt und vorgelegt, wie es bei anderen Nationalen Aktionsplänen üblich ist.
Auch für den NAP 2, der für den Zeitraum 2022 bis 2030 gilt, gibt es bisher keinen Umsetzungsbericht bzw. keine Zwischenevaluierung für das Jahr 2022.
In der Präambel des NAP 2 ist jedoch ausdrücklich eine regelmäßige Erfolgsmessung durch zahlreiche Indikatoren, eine kontinuierliche wissenschaftliche Evaluation und die Verbesserung der Datenlage im Behindertenbereich durch zusätzliche und genauere Statistiken auf Basis einer dauerhaften intensiven Zusammenarbeit mit Statistik Austria vorgesehen.
Abgeordnete Fiona Fiedler fordert im Entschließungsantrag die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch (GRÜNE), auf, den Umsetzungsbericht für den NAP Behinderung 1 sowie den ersten Umsetzungsbericht für das Jahr 2022 für den NAP Behinderung 2 so schnell wie möglich zu veröffentlichen.