NETZWERK ARTIKEL 3: 20 Jahre Kampf für Menschenrechte

Dieses Jahr jährt sich zum 20. Mal die Gründung des NETZWERK ARTIKEL 3.

Netzwerk Artikel 3
Netzwerk Artikel 3

Der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter war eine der wenigen Behindertenorganisationen, die schon sehr früh den Menschenrechtsansatz in der Behindertenpolitik betonten und im Namen führten. 

Der Zusatz „Artikel 3“ bezieht auf den Artikel 3 der geänderten Deutschen Verfassung. Dort heißt es seit 1994 in Artikel 3, Absatz 3, Satz 2: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Die deutsche Behindertenbewegung hatte diese Verfassungsänderung erkämpft.

Hervorgegangen aus dem Initiativkreis Gleichstellung Behinderter, der sich seit Anfang der 90er Jahre erfolgreich verbandsübergreifend für die Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen ins Grundgesetz stark gemacht hatte, engagiert sich das NETZWERK ARTIKEL 3 für die Schaffung und Umsetzung der Gleichstellungsgesetze und die UN-Behindertenrechtskonvention.

„Als wir am 19. September 1998 das ‚NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter‘ gegründet haben, wussten wir zwar, wie viel es noch zu tun gibt. Dass wir aber 20 Jahre danach immer noch ähnliche Diskriminierungserfahrungen machen müssen, zeigt, wie wichtig die Menschenrechtsarbeit in diesem Bereich nach wie vor ist“, erklärte Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3. Sie arbeitet derzeit zusammen mit Prof. Dr. Gisela Hermes und Barbara Vieweg im Vorstand des Vereins.

Einiges sei in der Zwischenzeit zwar erreicht worden, wie die Verabschiedung und zum Teil schon Weiterentwicklung von Gleichstellungsgesetzen auf der Bundes- und Länderebene, die Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Vereinten Nationen und deren Ratifizierung in Deutschland oder der Abbau so mancher Barrieren.

„Im Alltag erleben behinderte Menschen aber nach wie vor Benachteiligungen an allen Ecken. Sei es die Stufe vor dem Bäcker oder Laden an der Ecke, Internet- und Facebookseiten, die nicht barrierefrei gestaltet sind, fehlende GebärdensprachdolmetscherInnen bei Veranstaltungen oder fehlende barrierefreie und bezahlbare Wohnungen, immer wieder werden behinderte Menschen diskriminiert. Vor allem bei den Anbietern privater Dienstleistungen und Produkte hat sich sehr wenig getan. Deshalb ist es auch an der Zeit, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) endlich diese zur Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet“, betonte Dr. Sigrid Arnade.

Was der Deutsche Bundestag trotz massiver Proteste und einer Ankettaktion in der Nähe des Reichstages nicht geschafft habe, müsse in dieser Legislaturperiode unbedingt nachgeholt werden. „Denn im privaten Bereich entstehen täglich neue Barrieren, für die sich unser Land schämen sollte.“

Deshalb sei das Engagement des verbandsübergreifend arbeitenden NETZWERK ARTIKEL 3 für die Menschenrechte behinderter Menschen wichtiger denn je. Inklusion könne nur zu fairen Bedingungen funktionieren und dazu gehört Nichtdiskriminierung.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich