NETZWERK ARTIKEL 3 begrüßt Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

In einem speziellen Artikel 4 des Richtlinienvorschlages ("Equal treatment of persons with disabilities") wird die gleiche Behandlung von Menschen mit Behinderungen geregelt.

Netzwerk Artikel 3
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Als „wichtigen Schritt zum Abbau der immer noch bestehenden Diskriminierungen behinderter Frauen und Männer in Europa“ hat das NETZWERK ARTIKEL 3 den horizontal angelegten Richtlinienvorschlag der EU-Kommission begrüßt: „Der Vorschlag geht deshalb in die richtige Richtung“, so H.- Günter Heiden, Pressesprecher des Netzwerks, „weil er gerade auch den Bereich der oft vernachlässigten Mehrfachdiskriminierung umfasst. Ferner gefällt mir, dass in der Richtlinie die Verweigerung von angemessenen Vorkehrungen als Form der Diskriminierung angesehen wird. Damit besteht die Chance, dass eine Gesetzeslücke im deutschen Recht geschlossen wird und die Durchsetzung von mehr Barrierefreiheit in Zukunft erleichtert werden kann.“

Die bislang nur in englischer Sprache vorliegende Richtlinie soll dem Artikel 13 des EG-Vertrages zu verbesserter Wirkung verhelfen und unter anderem auch die Umsetzung der neuen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen befördern.

Im Text der Kommission wird das Prinzip der gleichberechtigten Behandlung über den Arbeitsbereich hinaus verankert. Auch im zivilen Bereich soll nun Gleichbehandlung unabhängig von Gründen wie Religion, Glaube, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung erfolgen.

Die Felder der Anwendung sind etwa Gesundheitsversorgung, soziale Sicherheit, Erziehung und Bildung, sowie der Zugang zu Waren und Dienstleistungen, die einer breiten Öffentlichkeit angeboten werden. Das Merkmal „Geschlecht“ wird vom Richtlinienvorschlag nicht erfasst, da angeblich schon ausreichende gesetzliche Regelungen bestehen.

In einem speziellen Artikel 4 des Richtlinienvorschlages („Equal treatment of persons with disabilities“) wird die gleiche Behandlung von Menschen mit Behinderungen geregelt. Dies kommt der Forderung des Europäischen Behindertenforums (EDF) entgegen, das in der Vergangenheit eine spezielle Richtlinie nur für das Merkmal „Behinderung“ gefordert hatte. Für den Fall der Verabschiedung einer Richtlinie mit horizontalem Ansatz hatte EDF-Präsident Vardakastanis jedoch im Juni als Minimum die gesonderte Erwähnung des „gleichberechtigten Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen“ von Kommissionspräsident Barroso eingefordert.
Dies ist im Text des Richtlinienvorschlages erfolgt.

„Der Vorschlag der Kommission liegt zwar jetzt endlich auf dem Tisch“, so Heiden, „nun kommt es aber darauf an, den Inhalt bis hin zur endgültigen Verabschiedung zu schärfen und gegen diejenigen zu verteidigen, die am liebsten überhaupt keine Gesetzgebung in Sachen Diskriminierung möchten.“

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